Nordafrikaner muss weiter im Gefängnis bleiben

Dem aus Algerien stammenden 26 Jahre alten Angeklagten, der in Sprockhövel wohnte, wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, illegal nach Deutschland eingereist und zwei Diebstähle begangen zu haben. Er wurde aus der Haftanstalt vorgeführt.

Mit einer Duldung des Ennepe-Ruhr-Kreises war er im März 2015 nach Belgien ausgereist und wurde anschließend bei der Einreise kontrolliert. Eine Duldung erlischt nämlich mit einer Ausreise aus Deutschland. Im August und September 2015 war er dann nach Diebstählen im Hauptbahnhof in Essen und in einem Regionalzug von der Polizei festgenommen worden.

Der Angeklagte, durch einen Dolmetscher unterstützt, gab die Taten zu und entschuldigte sich dafür. Als Grund für die Diebstähle gab er eine Betäubungsmittelabhängigkeit an. Nun gab es in der Vergangenheit gegen den Angeklagten auch Urteile der Gerichte in Dortmund, Münster und Hagen, wobei einige Urteile mit Freiheitsstrafen noch nicht rechtskräftig sind.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zitierte in ihrem Plädoyer eine „rekordverdächtige Rückfallgeschwindigkeit“ des Angeklagten bei Diebstählen und bewertete damit die bisher gegen den Algerier erlassenen Urteile aufgrund von Straftaten. Sie forderte für die illegale Einreise in das Bundesgebiet und für die beiden angeklagten Diebstähle eine Gesamtstrafe von 1 Jahr ohne Bewährung und beantragte, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Rechtsanwältin Lisa Odebralski beantragte für ihren Mandanten eine milde Strafe und diese zur Bewährung auszusetzen, da ihr Mandant besonders "haftempfindlich" sei. Er sei ja geständig, habe hier keine Angehörigen und erhielte in der Haft auch keinen Besuch. Außerdem sei kein Schaden entstanden, da die Sachen zurückgegeben worden seien.

Das Gericht unter Vorsitz des Richters Johannes Kimmeskamp schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtstrafe von 1 Jahr ohne Bewährung.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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