Personalmangel in der JVA ? – Angeklagter kam nicht nach Hattingen

Ohne den Angeklagten musste heute das Schöffengericht verhandeln. Am Ende wurde dann auch ein Verfahren eingestellt und ein bereits erlassener Strafbefehl betragsmäßig reduziert.

„Jetzt fehlt nur noch der Angeklagte“, sagte Richter Johannes Kimmeskamp kurz vor Beginn der öffentlichen Hauptverhandlung des Schöffengerichtes. „Der kann nicht kommen, weil nach den mir vorliegenden Informationen die JVA aktuell zu wenig Personal für den Transport hierher hat“ erwiderte dann Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Peter Steffen.

Auf Nachfrage des STADTSPIEGEL erklärte Anstaltsleiter Julius Wandelt von der JVA Castrop-Rauxel jedoch, dass ein Transport des Häftlings nach Hattingen aufgrund einer Anforderung des Gerichtes jederzeit termingerecht ermöglicht würde, diese jedoch nicht vorlag.

Angeklagter sitzt schon in der JVA
Der Angeklagte, der sich aktuell vor dem Schöffengericht wegen Betruges verantworten sollte, sitzt seit Mitte Juni 2017 in der JVA Castrop ein und muss auch dort noch bis Ende September 2017 bleiben. Dort verbringt er eine Ersatzfreiheitsstrafe, da er einen Strafbefehl wegen Steuerschulden nicht bezahlen konnte.

Das überraschte wiederum das Schöffengericht, das von dem Aufenthalt des Angeklagten in der JVA keine Kenntnis hatte.

Hauptverhandlung ohne Angeklagten
Nach einiger Beratung über das weitere Vorgehen eröffnete dann doch noch Richter Kimmeskamp die Hauptverhandlung ohne den Angeklagten.

Eine geladene und zuerst nicht erschienene Zeugin wurde nach Ablauf der 15-minütigen Wartefrist mit einem Ordnungsgeld von 150 Euro, ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft belegt. Als diese kurze Zeit später doch noch eintraf, stornierte das Gericht das Ordnungsgeld und entschied, dass diese Zeugin nicht mehr gehört werden musste. Dafür bekam diese aber den Berechnungsbogen und konnte sich ihr Zeugengeld in der Gerichtszahlstelle auszahlen lassen. Außerdem den Hinweis, ihre etwaigen Ansprüche gegen den Angeklagten im Rahmen einer Zivilklage geltend zu machen.

Der dazu vorliegende Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten wegen Betruges wurde in diesem Punkt vorläufig eingestellt.

Strafbefehl reduziert
Der Angeklagte hatte gegen einen Strafbefehl über insgesamt 2.700 Euro Einspruch eingelegt, da er den Betrag im Verhältnis zu seinen finanziellen Möglichkeiten zu hoch empfand. Auch darüber wurde in der Hauptverhandlung beraten.

In Anbetracht der Ersatzfreiheitsstrafe, die der Angeklagte zur Zeit absitzt, beantragte Staatsanwältin Katrin Arenfeld, dem Einspruch des Angeklagten gegen die Höhe der Tagessätze aus einem Strafbefehl nachzukommen.

So lautete dann auch das Urteil „Im Namen des Volkes“. Das Schöffengericht verurteilte den Hattinger wegen Betruges in 2 Fällen zu einer Geldstrafe von 900 Euro. 1.800 Euro hat der Angeklagte damit eingespart und die Hauptverhandlung des Schöffengerichtes war nach 20 Minuten ohne den anwesenden Angeklagten beendet.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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