Privat Geld geliehen und nicht zurückgezahlt

Ein 55 Jahre alter Geschäftsmann aus Bochum hatte sich von einem Hattinger Geschäftsmann privat Geld geliehen und nicht vereinbarungsgemäß zurückgezahlt. Daraufhin war er von diesem wegen Betruges angezeigt worden. Richterin Stolle hatte jetzt über den Betrugsvorwurf zu entscheiden.

Der Bochumer Geschäftsmann räumte direkt zu Beginn der öffentlichen Hauptverhandlung ein, dass er das im Mai 2016 erhaltene Privatdarlehen über 5.000 Euro, welches gemäß Vereinbarung nur eine Laufzeit von einem Monat hatte, nicht pünktlich zurückgezahlt hatte. Eine Betrugsabsicht bei Geldentgegennahme wies er aber zurück.

Nach seinen Angaben war ein „finanzieller Engpass“ seiner früheren Firma ausschlaggebend, dass er von seinem Bekannten das Privatdarlehen für eine kurzfristige Überbrückung erhielt. „Meine finanzielle Lage war angespannt und das Finanzamt machte Stress“ sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Die Kosten einer plötzlichen LKW-Reparatur sollen dann verhindert haben, dass er das Geld wie ursprünglich geplant, für Löhne und Krankenkassenbeiträge verwenden konnte. Dadurch wurde sein finanzieller Engpass noch größer.

Als er das Darlehen nicht vereinbarungsgemäß nach einem Monat zurückzahlte und auch monatelang keinen Kontakt zu seinem privaten Geldgeber aufnahm, erstattete dieser Strafanzeige wegen Betruges.

Darlehen nicht pünktlich zurückgezahlt aber mehrmals in Urlaub gefahren
Anfang August 2017 zahlte der Angeklagte dann erstmals einen Betrag von 500 Euro an den Hattinger Geschäftsmann zurück. Drei Tage vor dem jetzigen Strafprozess wollen Angeklagter und Geldgeber eine neue Vereinbarung über die Rückzahlung des Restbetrages in Raten vereinbart haben.

„Die Einstellung des Angeklagten, viermal im Jahr in Urlaub zu fahren mir aber das Darlehen nicht pünktlich zurück zu zahlen, ist erschreckend“, sagte der Hattinger Geschäftsmann als Zeuge.

Richterin Stolle stellte am Ende der Beweisaufnahme mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Bochumer vorläufig mit der Auflage ein, ab September 2018 sechs Mal monatlich 200 Euro pünktlich an den Geschädigten zu zahlen und dieses dem Gericht nachzuweisen. Erst danach wird die Einstellung der Anklage endgültig.

Der Hattinger Geschäftsmann kann nur weiterhin hoffen, dass die Rückzahlung des Restbetrages in monatlichen Raten an ihn pünktlich erfolgt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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