S04-Profi Goretzka vor dem Hattinger Amtsgericht

Hattinger Amtsgericht innen Foto: Höffken
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von Hans-Georg Höffken

In Begleitung eines Fernseh-Teams, zahlreicher Pressefotografen und mit zwei Rechtsanwälten erschien der Fußballprofi Leon Goretzka von Schalke 04 vor dem Amtsgericht in Hattingen. Er hatte gegen einen Bußgeldbescheid des Ennepe-Ruhr-Kreises Einspruch einlegen lassen. Der Bußgeldbescheid lautete wegen Geschwindigkeitsüberschreitung über 120 Euro und einem Monat Fahrverbot.

Zu Beginn der Hauptverhandlung ließ der Angeklagte über seine Anwälte dem Gericht erklären, dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache und zur Sache nicht aussagen wolle.
Dem Fußballprofi wird vorgeworfen, im Oktober 2014 zu mitternächtlicher Stunde auf der A46 eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben. Satt erlaubten 70km/h war er mit 110 km/h unterwegs. Dieses war von einer Messstelle auf der Autobahn festgestellt und dokumentiert worden. Die beiden Anwälte des Fußballers behielten sich vor, einen umfangreichen Antrag zur Beweisaufnahme zu stellen, in dem sie die beteiligten Polizeibeamten als Zeugen vorladen wollten, die Funktionstüchtigkeit der Messanlage und das erstellte Bild mit den angezeigten Werten anzweifelten, die Schulung der Polizeibeamten bei der Auswertung und die technische Überprüfung der Mess-Sensoren auf der Fahrbahn gemäß Herstellervorschrift nachgewiesen haben wollten. Weiterhin forderten die Anwälte eine vollständige Akteneinsicht und behielten sich vor, einen Antrag auf Hinzuziehung eines Gutachters zu stellen, der die Messanlage und ihre Bilder bewerten soll. Die Anwälte verwiesen auf die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, nach der bei besonderen Ausnahmesituationen das Gericht auf die Verhängung eines Fahrverbotes verzichten kann.

Einspruch gegen Fahrverbot

Leon Goretzkas Anwälte betonten außerdem, ihr Mandant könne als Person des öffentlichen Lebens mit hohem Bekanntheitsgrad auch einen Monat lang nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wegen seines vollen Terminkalenders mit täglich neuen Trainingszeiten und sonstigen Verpflichtungen wären dem Fußballprofi auch für einen Monat weder ein Fahrer noch ein Taxi oder die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zuzumuten.
Richter und Amtsgerichtsdirektor Frank Waab zeigte sich gut vorbereitet. Er habe bestimmt schon 100 Gutachten zu der Messanlage bestellt. Eine Anzweifelung der Messergebnisse habe sich nie ergeben.
Die Anwälte stellten daraufhin ihren Antrag zurück, der Prozess wurde vertagt, weil der Verteidigung nicht alle Unterlagen vorliegen würden. Dann gibt es einen neuen Termin, bei dem der Angeklagte nicht mehr erscheinen muss.
Übrigens: Nach zwei Jahren ist die Tat verjährt. Ein Jahr ist jetzt um.

Hattinger Amtsgericht innen Foto: Höffken
Leon Goretzka (mitte) zwischen seinen Anwälten im Amtsgericht Hattingen. Foto: Höffken
Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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