Sexuelle Übergriffe auf Behinderte in Hattingen - Berufung beim Landgericht zurückgezogen

Beim Landgericht in Essen wurde heute am 8.11.2017 von den Prozessparteien die eingereichte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes in Hattingen zurück genommen. Damit erlangt das Urteil des Amtsgerichtes Hattingen Rechtskraft.

Wegen sexueller Übergriffe in zwei Fällen in einer Behinderten-Einrichtung war der Angeklagte im April 2017 vom Schöffengericht in Hattingen zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt und die Strafe war für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Gegen dieses Urteil war damals Berufung eingelegt worden.

Nach dem Beschluss der X. Kleinen Strafkammer des Landgerichtes in Essen unter dem Vorsitz der Richterin Nünning war das Landgericht Anfang September erneut in die Beweisaufnahme eingetreten und hatte Zeugen gehört.

Pfleger für behinderte Menschen
Der Angeklagte, ein 48 Jahre alter examinierter Altenpfleger, war seit Januar 2014 im Tom-Mutters-Haus an der Schulstraße, einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung, angestellt. Alle seine früheren Kolleginnen und Kollegen bescheinigten dem Angeklagten auch vor Gericht hohe fachliche Kompetenz.

Angeklagter fühlt sich als Opfer
Der Angeklagte ist seit seiner fristlosen Kündigung im Mai 2016 arbeitslos und lebt zurzeit von Hartz IV. Er sieht sich als Opfer von Neid und Mobbing ausgesetzt mit dem Ziel, aufgrund von Meinungsverschiedenheiten bei seinem früheren Arbeitgeber seinen Rauswurf zu errreichen.

Im Berufungsverfahren wurden frühere Kolleginnen und Kollegen des Angeklagten gehört. Viele Zeugen bescheinigten dem Angeklagten, dass er im Tom-Mutters-Haus gute Arbeit geleistet habe und ein "netter Kerl" sei. Auf konkrete Nachfrage des Angeklagten an die Zeugen zu entsprechenden Vorfällen traten bei diesen vereinzelt Erinnerungslücken auf.

Die Vorsitzende Richterin erschien nachhaltig erstaunt, als eine Zeugin berichtete, dass sie als "berufsfremde" Teilzeit-Kraft ohne entsprechende Ausbildung auch alleine im Tom Mutters Haus die Pflege von Behinderten durchführt. Allerdings ergänzte sie, dass ihr der Angeklagte viel beigebracht habe.

Auch in der Berufungsverhandlung schilderten Zeugen, dass es vom Angeklagten bei einer anvertrauten Behinderten zu einem sexuellen Übergriff gekommen sei, indem dieser ohne medizinische Notwendigkeit die Brust der Behinderten angefaßt und entsprechende Geräusche dazu abgegeben habe.

Die Staatsanwaltschaft beantragte aufgrund der Aussagen der Zeugen und der Einlassung des Angeklagten, noch weitere Zeugen vorzuladen und anzuhören.

Daher wurde beim Landgericht in Essen im Berufungsverfahren ein dritter Verhandlungstag angesetzt. In der heutigen Hauptverhandlung erklärten die Prozessparteien dann die Rücknahme der eingelegten Berufung.

Damit wurde das Urteil des Schöffengerichtes in Hattingen rechtskräftig.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.