Statt Schafherde Wohnungseinbruch - Ein Jahr Gefängnis

Ein 40 Jahre alter Angeklagter hatte sich jetzt mit seiner Lebenspartnerin wegen gemeinschaftlich versuchtem Wohnungseinbruchdiebstahls vor Gericht zu verantworten. Während die Staatsanwältin und die Verteidiger der Angeklagten am Ende der Beweisaufnahme wegen Mangel an Beweisen auf Freispruch plädierten, verhängte Richter Kimmeskamp Freiheitsstrafen.

Im Februar 2016 kam eine Hauseigentümerin mittags nach Hause. In der Nähe ihres Haus auf der Sirrenbergstraße in Sprockhövel stand ein fremdes Fahrzeug. Eine unbekannte Frau stieg aus dem Fahrzeug und verwickelte sie in ein Gespräch. Während des Gespräches ging die Unbekannte zu ihrem Auto zurück und hupte wiederholt ohne ersichtlichen Grund.

Dieses kam der Hauseigentümerin seltsam vor. Später hörte sie aus dem an ihr Haus grenzenden Waldstück eine Männerstimme rufen : Hier bin ich. Dann fuhr das Fahrzeug davon.

Die Hauseigentümerin stellte kurz darauf fest, dass in ihr Haus eingebrochen worden war. Alle Schränke waren durchwühlt und ausgeräumt.

Ein Nachbar sagte als Zeuge aus. Ein Pärchen habe ihn vor seinem Haus nach einer Straße gefragt, die es allerdings in Sprockhövel nicht gibt. Man suche eine Wiese, um darauf vorübergehend Schafe weiden zu lassen.

Kurze Zeit später erfuhr der Zeuge von dem Wohnungseinbruch bei seiner Nachbarin.

Aus dem Gefängnis in den Gerichtssaal
Die beiden Angeklagten verweigerten vor Gericht die Aussage zur Sache und machten nur Angaben zu ihrer Person. Der 40-Jährige wurde aus dem Gefängnis vorgeführt, in dem er noch bis August 2018 einsitzt. Er ist mehrfach vorbestraft und hat schon längere Freiheitsstrafen abgesessen.

Seine Partnerin, die 32 Jahre alte Mitangeklagte und Mutter von 4 Kindern, ist wegen verschiedener Delikte bisher drei Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Plädoyers auf Freispruch
Am Ende der Beweisaufnahme plädierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf Freispruch, da nach ihrer Ansicht keine ausreichenden Beweise vorlägen. Dem schlossen sich die Rechtsanwälte der Angeklagten an, da nach ihrer Ansicht eine Tatbeteiligung nicht bewiesen sei und keine belastenden Spuren vorhanden wären.

Gericht verhängt Freiheitsstrafen
Richter Kimmeskamp sah die Anklagevorwürfe dagegen als bewiesen an und bewertete das Tatgeschehen als gemeinschaftlich versuchten Wohnungseinbruch durch das Pärchen. Er verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung und gegen seine Partnerin eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die er für 3 Jahre zur Bewährung aussetzte. Das Urteil wird erst rechtskräftig, wenn nicht innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.

Im Oktober schon 12 Einbrüche in Sprockhövel
Im Oktober 2017 gab es laut Pressemitteilung der Polizei allein in Sprockhövel 12 Einbrüche bzw. Einbruchversuche, im gesamten Jahr 2016 waren es hier laut Kriminalitätsstatistik 133 Wohnungseinbrüche. Die Aufklärungsquote betrug 20,9 Prozent.

Die Polizei erinnert noch einmal daran, verdächtige Wahrnehmungen sofort über den Polizeinotruf 110 zu melden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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