Aus dem Zivilgericht : Schmerzensgeld nach Pfefferspray-Einsatz

Ein Hattinger, der während eines Streites auf einem Tankstellengelände in Hattingen von einem Pfefferspraystoß seines Kontrahenten im Gesicht getroffen wurde, erhält vom Verursacher ein Schmerzensgeld in Höhe von 550 Euro.

Der Hattinger war während eines Streites im Juli 2016 auf einem Tankstellengelände in Hattingen von einem Pfefferspraystoß seines Kontrahenten im Gesicht getroffen worden. Der Verursacher wurde deswegen schon strafrechtlich wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

In dem aktuellen Prozess ging es um die Schmerzensgeldansprüche des Verletzten gegenüber dem Verursacher.

Rechtsanwalt Hiesgen hatte für seinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.800 Euro geltend gemacht. Dagegen hatte der Verursacher, der von Rechtsanwalt Peter Steffen vertreten wurde, Einspruch eingelegt.

In der Verhandlung vor der Zivilkammer des Amtsgerichtes versuchte die Vorsitzende Richterin Stolle nach Anhörung der Prozessparteien eine gütliche Einigung. Nach entsprechender Beratung der Prozessbeteiligten nahmen diese den Gütevorschlag der Richterin an.

Der Verursacher zahlt an den Geschädigten 550 Euro in monatlichen Raten. Nach der darauffolgenden einvernehmlichen Aufteilung der entsprechenden Kosten war der Rechtsstreit damit erledigt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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