Demjanjuk-Verteidiger im Hattinger Amtsgericht

Dr. Ulrich Busch, der fast zwei Meter große Strafverteidiger aus Ratingen im Rheinland, ist eine beeindruckende Erscheinung. Er hat 2011 John Demjanjuk, dem Beihilfe zum Mord an Zehntausenden Juden im Vernichtungslager Sobibor im Jahr 1943 vorgeworfen wird, verteidigt. Demjanjuk wurde verurteilt, aber Staatsanwaltschaft und Dr. jur. Ulrich Busch als Verteidiger legten Revision ein. Zu einer Revisionsverhandlung kam es aufgrund des Todes Demjanjuks im März 2012 nicht mehr.

Die Verhandlung in Hattingen ist weniger spektakulär. Es geht um einen Schwarzafrikaner, der in einem Medienmarkt versucht haben soll, mit einem britischen Reisepass, der ihm nicht gehörte, zwei Telefonverträge zu machen.
Der Verkäufer bemerkte, dass die Person auf dem Lichtbild des Ausweises nicht die Person war, die vor ihm stand und meldete dies dem Hausdetektiv. Der Schwarzafrikaner soll dann geflüchtet sein und wurde wenig später von den beiden Männern des Medienmarktes und der Polizei gestellt.
Er erklärt, er habe in der Tat mit dem Reisepass zwei Telefonverträge machen wollen und zwar auf Wunsch desjenigen, dem der Ausweis gehöre. Dieser Mann mit Adresse in Dortmund habe in einem Café in Hattingen gesessen und auf ihn gewartet. Während der Angestellte den Reiseausweis kopierte, sei er selbst in dieses Café zurückgegangen und habe den Besitzer des Ausweises gesucht, aber nicht gefunden. Im Café habe er dann gewartet und plötzlich seien die Mitarbeiter dieses Medienmarktes auf ihn zugekommen. Er habe dann Panik bekommen und sei weggelaufen.
Die Hauptverhandlung wird in einem zweiten Termin fortgesetzt, weil sein Verteidiger Dr. Ulrich Busch den Besitzer des Reisepasses unbedingt als Zeuge vernehmen will. Im Reisepass steht hingegen keine Adresse und die von dem Angeklagten angegebene Anschrift in Dortmund führt zu keinem Ergebnis. Das Einwohnermeldeamt in Dortmund kennt den Mann nicht.
Auch die Vernehmung der Polizistin, die den Angeklagten am Tattag verhörte, trägt nicht zur Aufklärung bei.
Während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft einen versuchten Betrug und Missbrauch von Ausweispapieren als erwiesen ansieht, plädiert die Verteidigung auf Freispruch, weil der Angeklagte ja nicht behauptet habe, die Person des Reisepasses gewesen zu sein und im Auftrag eines Dritten gehandelt hätte. Der Angeklagte habe lediglich vorbereitende Handlungen unternommen und die seien nicht strafbar. Es sei keine Unterschrift geleistet worden und ein gültiger Vertragsabschluss läge nicht vor. Selbst wenn der Angeklagte in seinem eigenen Auftrag gehandelt hätte, so hätte das Unternehmen ja noch eine Prüfung des Vertrages vornehmen müssen. Dazu sei es durch den Weggang des Angestellten jedoch gar nicht gekommen. Laut Bundeszentralregisterauszug ist der Angeklagte wegen Drogendelikten vorbestraft. Jetzt erhält er eine Geldstrafe von 900 Euro. Sein Anwalt Dr. Ulrich Busch kündigt noch im Gerichssaal Revision an.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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