Diebstahl und Drogen beschäftigen Jugendgericht in zwei Verhandlungen

150 Euro für eine Schachtel Zigaretten

„Ich gestehe, dass ich das getan habe. Ich war naiv und habe erkannt, einmal hat gereicht“ sagte zu Beginn der Hauptverhandlung der 19 Jahre alte Heranwachsende aus Hattingen zu Amtsgerichtsdirektor Waab.

Der Staatsanwalt beschuldigte ihn, im März dieses Jahres in einem Geschäft an der Großen Weilstraße eine Schachtel Zigaretten gestohlen zu haben.

Der Angeklagte hatte kein Geld bei sich, wollte aber rauchen. Da kam er auf die Idee, eine Schachtel Zigaretten zu stehlen und war dabei erwischt worden.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe konnte in seiner Beurteilung „eine Reifeverzögerung“ beim Angeklagten nicht gänzlich ausschließen.

Am Ende der Beweisaufnahme stellte Richter Waab mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Heranwachsenden gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 150 Euro an die Justizkasse ein.

Nach dem Urteil in die Spielhalle

„Bei der „Karriere“, die der Angeklagte uns bisher vorgelegt hat, ist das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, als er 4 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit für den 19 Jahre alten Heranwachsenden aus Sprockhövel forderte.

Vorher hatte der Sprockhöveler, der 7 Einträge im Bundeszentralregister hat, d.h. bereits sieben Mal von Gerichten bestraft wurde, gestanden, im Dezember 2014 über 20 Tütchen Rauschgift besessen zu haben. Den Handel mit Rauschgift bestritt der Angeklagte und ergänzte, die bei ihm gefundenen Tütchen seien damals anlässlich des Jahreswechsel für den Eigenbedarf bestimmt gewesen.

Zweimal hatte ihn eine Polizeistreife in Wuppertal kontrolliert. Einmal hatte man bei ihm über 20 Tütchen Rauschgift gefunden. Beim zweiten Mal hatten ihn Polizeibeamte beobachtet, als er aus einer Spielhalle kommend, aus einem Versteck Rauschgifttütchen, mit insgesamt 4,1 Gramm Marihuana, entnahm. „Ich hatte zufällig gesehen, dass ein Unbekannter diese Tütchen dort versteckte und wollte die für den Eigenbedarf nehmen“, war die Einlassung des Sprockhövelers vor Gericht.

Da er jetzt durch sportliche Betätigung „sein Geld verdienen möchte“ will er vom Rauschgiftkonsum schon länger losgekommen sein.

Richter Waab schloss sich dann der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den 19 Jahre alten Sprockhöveler wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, die er für 3 Jahre zur Bewährung aussetzte. Der Angeklagte wird einer Bewährungshelferin unterstellt, muss die Kosten des Verfahrens tragen, sich straffrei führen und zusätzlich 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Nach dem Urteilsspruch ging der Angeklagte aus dem Gericht kommend direkt in eine benachbarte Spielhalle.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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