Eifersucht, Stalking und Ohrfeigen – Ein Sommermorgen im Gericht

Ich werde gegen einen Zeugen ein Strafverfahren wegen Falschaussage einleiten, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Ende der Hauptverhandlung. Richterin Stolle hatte vorher eine 29 Jahre alte Hattingerin wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Angeklagte hatte im Vorfeld wegen der Taten einen Strafbefehl über 400 Euro erhalten. Dagegen hatte sie Einspruch eingelegt. Anlässlich der Hauptverhandlung wurde das Verfahren daher „neu aufgerollt“.

Die Angeklagte sagte aus. Ausführlich schilderte sie, was am Tattag Mitte Dezember 2017 passiert war. Noch immer kann sie sich die Anklagevorwürfe überhaupt nicht erklären und streitet diese ab.

Alles falsch
Diese besagen, dass sie eine Hausbewohnerin, als diese den Hausflur betrat, unvermittelt mehrmals in´s Gesicht geschlagen haben soll. Dabei ging die Brille der Geschädigten zu Bruch und sie erlitt Schmerzen. Ihr Gesicht war entsprechend von den Schlägen gezeichnet.

„Alles falsch“, sagte die Angeklagte. „Am Tattag habe ich morgens meinen Freund zu seiner Arbeitsstelle begleitet. Auf dem Rückweg bemerkte ich, dass er versehentlich meine Haustür- und Wohnungsschlüssel eingesteckt hatte. Ich ging zurück zu seiner Arbeitsstelle. Da mein Freund als Koch arbeitet, musste ich allerdings bis mittags dort warten, bis er mir die Schlüssel geben konnte. Daher kann ich zum Tatzeitpunkt der Körperverletzung morgens gar nicht im Hausflur gewesen sein und die Geschädigte geschlagen haben“.

Zoff im Mehrfamilienhaus
Die Geschädigte sagte dann als Zeugin aus. Sie will seit Wochen von der Angeklagten, die zeitweise im gleichen Haus wohnte, gestalkt worden sein. Grund soll die Annahme der Angeklagten sein, die Geschädigte habe eine heimliche Beziehung zu ihrem Freund unterhalten. Da wurde über Nachstellungen berichtet, über Bedrohungen und über mitmenschliche Streitereien wegen Lärm in einem Mehrfamilienhaus.

Der frühere Freund der Geschädigten bestätigte deren Aussage. Als danach der Freund der Angeklagten als Zeuge vernommen wurde, bestätigte er wiederum die Richtigkeit der Aussagen seiner Freundin, der Angeklagten.

Staatsanwältin und Richterin belehrten in mehrmals, nur die Wahrheit auszusagen und wiesen ihn auf die gravierenden Folgen einer Falschaussage hin. Für die Falschaussage vor Gericht sieht das Strafgesetzbuch nämlich eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor; nur in Ausnahmefällen eine Geldstrafe.

Er blieb dabei, dass es ihm auf seiner Arbeitsstelle nicht möglich gewesen sei, seiner Freundin innerhalb von drei Stunden einmal kurz die versehentlich eingesteckten Schlüssel für die Wohnung auszuhändigen. Auch von den anderen geschilderten Begebenheiten will er nichts mitbekommen haben.

Bei den unterschiedlich geschilderten Varianten des Geschehens wurde den Zuhörern direkt klar, hier lügt eine bzw. einer.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft glaubte der Aussage der Geschädigten und deren früheren Freundes. Da sie weiterhin erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage der Angeklagten hatte, beantragte sie am Ende der Beweisaufnahme, eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro gegen diese zu verhängen. Sie hielt es für lebensfremd, dass der Freund der Angeklagten innerhalb von über drei Stunden nicht in der Lage gewesen sei, den versehentlich eingesteckten Schlüssel mal eben der vor seiner Arbeitsstelle wartenden Angeklagten auszuhändigen.

Eifersucht und Stalking als Motiv
Sie sah als Motiv eine seit längerer Zeit durch Eifersucht bestehende Stalkingaktion gegen die Geschädigte und glaubte der Einlassung der Angeklagten nicht, die Geschädigte wolle sie nur aus dem Mehrfamilienhaus treiben.

Bereits in ihrem letzten Wort vor der Urteilsverkündung gab die Angeklagte Richterin Stolle zu verstehen, dass, sofern sie nicht freigesprochen würde, sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde.

Richterin Stolle folgte aber ihrer Überzeugung und dem Plädoyer der Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie verhängte gegen die Angeklagte wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro. Die Tagessatzhöhe der Geldstrafe richtet sich immer nach dem Einkommen der Angeklagten ( Nettoeinkommen ./. 30 = Tagessatzhöhe ).

Innerhalb einer Woche kann die Angeklagte jetzt Berufung gegen das Urteil einlegen. In dieser Zeit wird die Staatsanwaltschaft gegen einen der Zeugen ein Strafverfahren wegen Falschaussage einleiten. Die Geschichte geht also noch weiter.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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