"Fliegender Dachdecker" erhält „Post“ von der Staatsanwaltschaft

Ein vor Gericht nicht erschienener Angeklagter aus Bochum erhält in Kürze von der Staatsanwaltschaft wegen Betruges einen Strafbefehl in Höhe von 1.500 Euro.

Da staunte der Sprockhöveler Hauseigentümer nicht schlecht, als er bemerkte, dass drei Unbekannte auf seinem Grundstück begannen, die Dachrinne seines Nebengebäudes abzureißen. Einen Auftrag dazu hatte er überhaupt nicht erteilt.

Ein aufmerksamer Nachbar kam ihm zu Hilfe und verständigte sofort die Polizei, die kurze Zeit später eintraf und die Männer mit auf die Wache nahm.

Der durch die angeblichen Handwerker verursachte Schaden betrug 1.200 Euro und musste von einer Fachfirma behoben werden.

Der Bochumer war jetzt wegen Betruges vor dem Amtsgericht angeklagt und zur Hauptverhandlung erst gar nicht erschienen.

Daher verhängte das Gericht gegen ihn wegen der Betrugstat einen Strafbefehl in Höhe von 1.500 Euro.

Die Polizei warnt immer wieder vor angeblichen Handwerkern, die oftmals unangekündigt klingeln -- meist bei älteren Menschen -- und sie auf angebliche Schäden an ihrem Dach aufmerksam machen. Nur an diesem Tag könne man dieser Arbeit noch nachkommen. Dann wird kurze Zeit an etwas gearbeitet, für das nicht wirklich Bedarf besteht, um anschließend teilweise hohe Summen in Rechnung zu stellen, so die Polizei.

Dieser Trick ist bekannt. Die Polizei warnt ausdrücklich davor. Es sei ganz wichtig, ein gesundes Misstrauen zu haben, den Preis vorher auszuhandeln, Rücksprache mit zum Beispiel den Kindern zu halten und vielleicht auch noch einmal eine Nacht drüber zu schlafen, so die Empfehlung der Polizei.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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