Früherer Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen erhielt 18 Monate Gefängnis ohne Bewährung -Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie geahndet-

"Es waren ganz besonders widerwärtige Bilder mit teils sadistischer Gewalt an kleinen Kindern und an Säuglingen. Die beim Angeklagten gefundenen Bilder weichen von denen ab, über die hier sonst schon mal zu urteilen ist" sagte Staatsanwalt Hendrik Stiller bei der öffentlichen Hauptverhandlung des Schöffengerichtes am 18.05.2016.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den früheren Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen, im Zeitraum Mai 2012 bis März 2015 kinderpornografische Schriften, die u.a. schweren sexuellen Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren sowie Fessel- und Geschlechtsverkehr von Säuglingen zeigen, besessen und verbreitet zu haben.

Die Pflichtverteidigerin des angeklagten 29 Jahre alten Mannes aus Sprockhövel, Rechtsanwältin Andrea Schubert, erklärte im Namen ihres Mandanten, dass die angeklagten Tatvorwürfe vollumfänglich eingeräumt würden. Gleichzeitig beantragte sie zu Beginn der Hauptverhandlung, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen, da sich ihr Mandant ausführlich zur Sache äußern würde und sehr persönliche Fakten diesbezüglich zur Sprache kämen.

Staatsanwaltschaft und Gericht lehnten dieses generell ab und beschränkten den Ausschluss der anwesenden Pressevertreter nur für einen kleinen Zeitraum während der zweistündigen Hauptverhandlung.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Oktober 2014 wurden bei dem Angeklagten 12 Festplatten und 6 Speicherkarten mit 8.000 entsprechenden Bildern sichergestellt.

„Das war kein glorreiches Kapitel in seinem Leben“ sagte die Pflichtverteidigerin zum Schöffengericht, als sie immer wieder im Namen ihres Mandanten Erklärungen abgab.

BKA-Beamter als Zeuge

Durch das Geständnis des Angeklagten mussten der ermittelnde Beamte des Bundeskriminalamtes sowie die Ermittlerin der Abteilung Zentrale Kriminalitätsbekämpfung der Kreispolizeibehörde aus Schwelm nicht mehr aussagen.

Weiterhin mussten keine der sichergestellten kinderpornografischen Bilder dem Schöffengericht vorgeführt werden.

„Ich würde niemals einem Kind Schaden zufügen“ erklärte der Sprockhöveler und schilderte dann dem Gericht, wie ein Austausch dieser Bilder über das Internet funktioniert. Er habe manche Bilder nur besessen, um diese gegen andere Bilder tauschen zu können.

Um den Forderungen seiner Partner im Internet nachzukommen, soll der Angeklagte auch von sich selbst erstellte Videos mit entsprechend im Hintergrund dargestellten Kinder-pornografischen Bildern produziert haben.

Die Verteidigerin des Angeklagten erläuterte dann dem Schöffengericht, zu welchem Zweck ihr Mandant dieses getan habe und wozu er die pornografischen Bilder benutzt habe. Auf die Nennung weiterer Details wird hier verzichtet.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Johannes Kimmeskamp, ob sich der Angeklagte seit 2015 schon einer Therapie unterzogen habe oder einer stationären Therapie zustimmen würde, sagte Rechtsanwältin Schubert, ihr Mandant sei dazu bereit und ergänzte, „Ich kann leider keine Therapiebescheinigung aus der Akte ziehen“.

Den Vorwurf des Gerichts, der Sprockhöveler habe unerlaubt Fotos von ihm anvertrauten Kindern mit deren Nachtwäsche gemacht, bestritt dieser und ergänzte, dazu habe die Erlaubnis der Erzieherinnen vorgelegen und er hätte diese Bilder später nur für eine Überraschungscollage für die Eltern erstellt.

Staatsanwalt Hendrik Stiller plädierte am Ende der Beweisaufnahme 15 Minuten lang in der öffentlichen Hauptverhandlung des Schöffengerichtes und beantragte, den 29 Jahre alten Angeklagten aus Sprockhövel tat- und schuldangemesen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung zu verurteilen. Dieser habe auch aus einem früheren Ermittlungsverfahren, welches damals eingestellt wurde, nichts gelernt und keine Konsequenzen daraus gezogen. Der Staatsanwalt verneinte eine positive Sozialprognose und sah die vom Gesetzgeber geforderten Umstände nicht erfüllt, die Freiheitsstrafe für den Angeklagten zur Bewährung auszusetzen.

Rechtsanwältin Andrea Schubert zählte in ihrem Plädoyer positive Fakten ihres Mandanten auf und beantragte, eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen und mit einer Bewährungsauflage für ihren Mandanten zu verbinden.

Nach Beratung des Schöffengerichtes folgte dieses dann in seinem Urteilsspruch dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Sprockhöveler wegen Herstellung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung.

Gegen das Urteil hat der Angeklagte inzwischen Rechtsmittel einlegen lassen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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