LKW für Spritztour „ausgeliehen“

Der 35 Jahre alte Angeklagte kam jetzt mit seiner gesetzlichen Betreuerin zur Hauptverhandlung des Amtsgerichtes. Im Juni 2016 war er auf der Gevelsberger Straße in Haßlinghausen zu Fuß unterwegs. Plötzlich sah er, dass dort ein LKW von Straßen NRW mit laufendem Motor stand.

„Da war keiner, hab ich gedacht, fährt Du mal weg“ sagte er zu Richter Kimmeskamp. Obwohl er zur Zeit keinen Führerschein hat, stieg er in den LKW und fuhr damit weg – bis ihn die Polizei nach 1,5 km aufspürte, anhielt und festnahm.

Wir wollten nur eben Verkehrszeichen aufladen und standen hinter dem Fahrzeug, sagte der Fahrzeugführer von Straßen NRW, dann sahen wir, dass der LKW einfach wegfuhr. In seinem LKW befanden sich eine Arbeitstasche mit Geldbörse und allen Unterlagen, die der Angeklagte allerdings unversehrt liegen ließ.

Der Angeklagte, der nach Auskunft seiner Betreuerin unter schwerer paranoider Schizophrenie leidet, ist in ärztlicher Behandlung und benötigt regelmäßig eine Depotspritze mit entsprechender Medikation.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte unter Berücksichtigung einer verminderten Schuldfähigkeit und der 7 Vorstrafen des Angeklagten tat- und schuldangemessen eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten auf Bewährung und die Ableistung von 100 Sozialstunden.

In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte, mit den Sozialstunden das wäre okay, Freiheitsstrafe auf Bewährung hätte er aber nicht so gerne.

Richter Kimmeskamp schloss sich aber in seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an und verfügte zusätzlich, dass die Straßenverkehrsbehörde dem Angeklagten vor Ablauf von 9 Monaten keine Fahrerlaubnis ausstellen darf.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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