Mengenrabatt beim Strafmaß ? - Geschäftsführer veruntreute 34.000 Euro

10 Minuten benötigte Staatsanwältin Bakker, um die 29 Anklagevorwürfe wegen Untreue gegen den 53 Jahre alten Angeklagten, früherer Geschäftsführer einer örtlichen Gartenbaufirma, vorzulesen. In allein 13 Fällen soll er als Geschäftsführer Bargeld in Höhe von insgesamt 34.000 Euro vom Firmenkonto abgehoben und für private Zwecke verwendet haben.

„Ich bitte um ein Rechtsgespräch“ sagte danach Rechtsanwalt Dr. Spaeth als Anwalt des Angeklagten am heutigen Tage zum Vorsitzenden Richter. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zogen sich dann die Prozessbeteiligten für 40 Minuten zu einer internen Beratung zurück. Die Öffentlichkeit wurde dabei ausgeschlossen.

Nach der Fortsetzung der Hauptverhandlung erläuterte dann der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp den Prozessbeteiligten und der Öffentlichkeit die Bedeutung des § 257c der Strafprozessordnung, auf dessen Grundlage das Rechtsgespräch zustande kam.

Für das Geständnis des Angeklagten, die 13 Barabhebungen getätigt und die Gelder zweckentfremdet verwendet zu haben wurde ein Strafrahmen von 9 bis 15 Monaten Freiheitsstrafe festgelegt.

Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurden dann weitere Anklagepunkte gegen den früheren Geschäftsführer gemäß § 154 Strafprozeßordnung vorläufig eingestellt, da diese Anklagevorwürfe teilweise auf der privaten Verwendung der Bargeldabhebungen beruhten.

„Es war Dummheit, dass ich das gemacht habe“, war die Einlassung des Angeklagten vor dem Schöffengericht zu den Anklagevorwürfen.

Am Ende der Beweisaufnahme forderte die Staatsanwaltschaft für den bisher noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommenen Angeklagten für jede der 13 Untreue-Taten 3 Monate Freiheitsstrafe. Aus den sich daraus ergebenden 39 Monaten Freiheitsstrafe bildete die Staatsanwältin eine Gesamtstrafe und beantragte beim Schöffengericht, 12 Monaten Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten zu verhängen und die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Der Verteidiger des Angeklagten beantragte für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe von 9 Monaten.

Nach Beratung des Schöffengerichtes sprach Richter Kimmeskamp dann das Urteil.
Der Angeklagte erhält eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens für die 13 Anklagepunkte tragen. In der Bewährungszeit muss sich der Angeklagte straffrei führen.

Privatrechtliche Ansprüche waren nicht Gegenstand dieser Hauptverhandlung.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.