Pädophiler wurde rückfällig – Wieder Freiheitsstrafe auf Bewährung

Zwei Jahre nach seiner früheren Verurteilung im Jahre 2015 wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften hatte sich ein 71 Jahre alter Mann aus Sprockhövel erneut vor Gericht zu verantworten.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn, noch während seiner laufenden Bewährungszeit vier kinderpornografische Straftaten begangen zu haben.

Minderjährige Enkelkinder zum sexuellen Missbrauch angeboten
Der Sprockhöveler gestand, im März 2016 in einem öffentlichen Videotext-Chat, in dem Gleichgesinnte unter anderem ihre Phantasien über kinderpornografische Handlungen austauschen, zwei minderjährige Kinder seiner Tochter im Alter von 7 Monaten und 2 Jahren für sexuelle Praktiken angeboten zu haben. Die angebotenen Enkelkinder existieren in Wirklichkeit gar nicht.

Mitte Februar 2017 nutzte er wiederum einen Chatraum, um kinderpornografische Fantasien auszutauschen und in Rollenspielen „zu intensivieren“.

Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung durch 5 Polizeibeamte wurden bei dem Angeklagten auf dessen Handy über 100 Bilddatensätze gefunden. 20 Bilder konnten von der Polizei geöffnet werden. Die Bilder will der Angeklagte, so seine Einlassung, unaufgefordert erhalten und normalerweise sofort gelöscht haben.

Stilles Entsetzen bei den Zuhörern
Als Staatsanwalt Jörg Weber den Inhalt dieser 20 Bilder, auf denen auch Kinder sexuell missbraucht wurden, beschrieb, bemerkte man bei den Zuhörern im Gerichtssaal „stilles Entsetzen“.

Rechtsanwalt Salewski, der den Angeklagten vertrat, bewertete das Verhalten seines Mandanten moralisch als verwerflich. Sein Mandant habe bei den Taten das „Kopfkino“ zur sexuellen Stimulation genutzt, so dass es zu keiner realen Handlung gekommen ist. Der Angeklagte aus Sprockhövel hatte dem Gericht bereits 2015 versichert, mit diesem Chatten aufzuhören. Obwohl ihm das offensichtlich nicht gelungen ist, sieht er bei sich keine pädophilen Neigungen.

Kinder schützen
„Kinder sollen geschützt werden“, sagte Staatsanwalt Jörg Weber und stellte zu Beginn seines Plädoyers dieses Ziel des Gesetzgebers heraus.

Er sah die Anklagepunkte im Wesentlichen als bewiesen an und beantragte beim Schöffengericht, eine Gesamtstrafe von 10 Monaten zu verhängen. Diese könnte aufgrund des Alters und des angegriffenen Gesundheitszustandes des Angeklagten noch einmal für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Angeklagte soll zusätzlich 500 Euro Geldstrafe bezahlen und den Weisungen eines Bewährungshelfers unterstellt werden.

Rechtsanwalt Salewski sah im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft aufgrund der Leitsätze der Rechtsprechung keine Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, da der Chat nur mit einer Person geführt wurde. Er beantragte abschließend eine milde Freiheitsstrafe von 6 Monaten und eine Geldauflage am unteren Rand, befürwortete aber auch die entsprechende Auflage einer ärztlichen Behandlung für seinen Mandanten, sofern die Krankenkasse diese übernehmen würde.

8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Nach entsprechender Beratung verkündete Richter Kimmeskamp das Urteil des Schöffengerichtes „im Namen des Volkes“ : Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften und wegen Beschaffung und Besitzes kinderpornografischen Materials wurde der 71 Jahre alte Angeklagte aus Sprockhövel zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.

Diese wurde für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt, in der sich der Angeklagte straffrei führen muss. Er wird den Weisungen eines Bewährungshelfers unterstellt und hat 500 Euro in monatlichen Raten an den Kinderschutzbund Hattingen/Sprockhövel zu zahlen.
Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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