Polizei fand Angeklagten im Kleiderschrank - Freund hatte Metzgerbeil griffbereit

Sitzordnung des Schöffengerichtes in Hattingen

Nach vier Stunden Verhandlung verkündete Richter Johannes Kimmeskamp das Urteil des Schöffengerichtes: Der 28 Jahre alte Angeklagte aus Hattingen muss 18 Monate in´s Gefängnis. Erkenntnis für den Angeklagten: Betrug, Rauschgifthandel und Geldwäsche wurden bestraft.

Die Zuhörer bei der öffentlichen Verhandlung des Schöffengerichtes lernten von Staatsanwältin Daglar, was der Gesetzgeber alles unter Geldwäsche versteht. Natürlich hatte der Hattinger klassisch kein Geld gewaschen. Aber er war vor zwei Jahren der speziellen Bitte eines Bekannten, dessen Namen er nicht nennen wollte, gefolgt.

Dieser hatte sich mit ihm vier Mal vor dem Postamt in Hattingen getroffen und ihm jeweils eine Vollmacht für die Abholung von Paketen übergeben. Der Angeklagte hatte dann mittels Vollmacht die Pakete bei der Post in Empfang genommen und diese kurze Zeit später in der Nähe des Postamtes seinem „weitläufigen Bekannten“ übergeben.

Geldwäsche wird hart bestraft
Auf die Frage des Richters, was er sich dabei gedacht habe und ob er keinen Verdacht geschöpft habe, antwortete der Hattinger, Zeitmangel seines Freundes sei der Grund für seine Hilfestellung gewesen. In den Paketen, die er in Empfang genommen hatte, waren allerdings jeweils Waren aus betrügerischen Bestellungen.

Nun war der Hattinger in der Vergangenheit schon einmal wegen seiner Tätigkeit als Finanzagent bestraft worden. Er hatte Unbekannten sein Konto für die Gutschrift von Geldbeträgen zur Verfügung gestellt und die Geldbeträge nach Eingang auf seinem Konto abgehoben, eine Provision einbehalten und das Geld mittels speziellem Bargeld-Service in´s Ausland überwiesen. Auch das bestraft der Gesetzgeber als Geldwäsche-Handlung. Gelernt hatte er offensichtlich aus dieser Erfahrung nichts.

Rauschgiftabgabe an Minderjährigen
Und dazu kamen dann noch Anklagen wegen Rauschgiftbesitz und Rauschgiftabgabe an Minderjährige. Im ersten Halbjahr 2016 soll der Angeklagte zwei Mal an einen 15 Jahre alten Jugendlichen Rauschgift weitergegeben haben. Das bestätigte der Jugendliche in seiner Zeugenaussage vor Gericht. Diese war so verworren und widersprüchlich zu seiner ersten Aussage bei der Polizei, dass Richter Kimmeskamp den Jugendlichen mehrmals auf die Wahrheitspflicht als Zeuge hinweisen musste und ihm das Strafmaß bei Falschaussage aufzeigte.

Wohnungsdurchsuchung: Freund mit Metzgerbeil – Angeklagter im Kleiderschrank
Bei der letzten Wohnungsdurchsuchung der Rauschgiftfahnder bei dem Angeklagten ist der Adrenalinspiegel der Beamten sicherlich in die Höhe geschossen. Der Freund des Angeklagten saß nämlich auf der Couch und hatte ein Metzgerbeil griffbereit. Der Angeklagte wiederum war nicht auffindbar. Als die Beamten aber die Wohnung durchsuchten, fanden sie ihn im Kleiderschrank. „Ich hatte einen Haftbefehl offen und mich daher versteckt“ war die Einlassung des Angeklagten vor dem Schöffengericht.

Betrug mittels ebay-Kleinanzeigen
Eine weitere Anklage betraf eine Betrugshandlung des Hattingers mittels ebay-Kleinanzeigen. 315 Euro hat ein Geschädigter verloren, er hatte Geld überwiesen aber die Ware nicht erhalten. „Ich hatte einige Tage einen Freund in meiner Wohnung aufgenommen und dieser hat sich meiner Technik und meines Kontos bemächtigt“, war die Erklärung des Angeklagten zu diesen Vorwürfen.

Keine Chance auf Bewährung
Das Schöffengericht schenkte den Einlassungen des Angeklagten keinen Glauben. Aufgrund seiner vielen Vorstrafen und seiner nicht günstigen Sozialprognose gab es mit dem Urteil auch keine Chance auf Bewährung.

Unter Einbeziehung einer noch laufenden Bewährungsstrafe muss der Hattinger 18 Monate in´s Gefängnis, sollten keine Rechtsmittel innerhalb einer Woche gegen den Urteilsspruch des Hattinger Schöffengerichtes eingelegt werden.

Ergänzung:
In NRW gibt es 36 Gefängnisse. Hier saßen Ende 2017 15.698 Personen in Haft. Zusammen mit Bayern beherbergen allein die Gefängnisse dieser beiden Länder rund 42 Prozent aller Gefangenen in Deutschland.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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