Polizei um Hilfe gerufen und selber auf der Anklagebank gelandet

Ein 47 Jahre alter Hattinger rief die Polizei um Hilfe. Als Folge aus diesem Polizeieinsatz in seiner Wohnung wurde der Hattinger jetzt zu einer Bewährungsstrafe und zu Arbeitsstunden verurteilt.

Eigentlich war es ein Hausfriedensbruch. Der geständige Angeklagte aus Hattingen hatte im Februar 2017 seinen Freund zu Besuch. Als der Angeklagte bemerkte, dass sein Freund versuchte, ihm in seiner Wohnung sein Handy und auch einen Geldbetrag zu stehlen, forderte er diesen auf, seine Wohnung sofort zu verlassen.

Betäubungsmittel in der Gefriertruhe versteckt
Als dieser der Aufforderung nicht nachkam, bat der Angeklagte die Polizei um Hilfe. Beim Eintreffen der Polizei in der Wohnung bemerkte diese schnell, dass beide Personen Betäubungsmittel konsumiert hatten. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden dann fast 30 Gramm Amphetamin gefunden.

Amphetamin wird in der Bundesrepublik Deutschland im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt und stellt damit ein verschreibungsfähiges Betäubungsmittel dar; Handel und Besitz ohne Erlaubnis werden strafrechtlich verfolgt.

„Ich wollte nur, dass die Polizei dafür sorgte, dass mein Freund meine Wohnung verließ, aber der Schuss ging wohl nach hinten los“, sagte der Angeklagte zu Richter Kimmeskamp und gestand, öfter mal einen Joint zu rauchen, aber auch zur Drogenberatung zu gehen.

9 Mal vorbestraft
Da es bereits zahlreiche einschlägige Einträge im Bundeszentralregister für den Angeklagten gab, forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahme für die angeklagte Tat eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten zu verhängen. Diese könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem solle der Angeklagte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Richter Kimmeskamp sprach dann das Urteil: Für den unerlaubten Besitz der Betäubungsmittel verurteilte er den Hattinger zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Diese setzte er für 3 Jahre zur Bewährung aus. In dieser Zeit muss sich der Hattinger straffrei führen. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. „Ich werde gerne Arbeitsstunden ableisten, damit ich wieder an die Schüppe komme“, sagte der arbeitssuchende Angeklagte nach der Urteilsbegründung im Gerichtssaal.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.