Post-Mitarbeiter wegen Betrug und Paketdiebstahl verurteilt - 18 Monate Gefängnis

„Jahrelang verschwanden in Hattingen keine Postpakete“, sagte der zuständige Security-Mitarbeiter der Deutschen Post als Zeuge vor dem Schöffengericht aus. Als aber von Juni 2013 bis Januar 2014 wiederholt hochwertige Pakete verschwanden, ermittelte die Sicherheitsabteilung der Post in Verbindung mit der Kriminalpolizei.

Ergebnis war die Strafanzeige gegen einen 29 Jahre alten Hattinger, der von der Deutschen Post als Teilzeitkraft und Paketbote in Hattingen tätig war.

Hattinger gibt Taten zu -10.000 Euro Schaden -

Dieser bedauerte seine Taten und gab zu Beginn der öffentlichen Hauptverhandlung zu, alle angeklagten 6 Straftaten mit einem Gesamtschaden von 10.000 Euro begangen zu haben.

Nachdem die Deutsche Post im Jahre 2013 dem Angeklagten angeboten haben soll, sein bisheriges Stundenkontingent auszuweiten, hatte sich der Angeklagte in der Hoffnung auf den Mehrverdienst eine kleine Eigentumswohnung und ein neues Auto gekauft. Kurze Zeit später soll die Deutsche Post allerdings ihre Ankündigung revidiert haben. Daraufhin will der Hattinger aufgrund seiner Schulden in finanzielle Bedrängnis gekommen sein, kam nach eigenen Angaben auf die „Schiefe Bahn“ und fing an zu "kiffen". Später wurde ihm auch noch sein Führerschein entzogen.

Pakete auf fiktiven Namen bestellt und unterschlagen

Um seinen Verbindlichkeiten noch nachkommen zu können und um seinen Lebensstandard zu halten, bestellte er im Zeitraum Juni 2013 bis Januar 2014 auf nicht existierende Namen hochwertige iPhone und PC per Nachnahme. Die Lieferadressen aller fiktiven Empfänger befanden sich immer in seinem jeweiligen Zustellbezirk. In der Folge unterschlug er diese nicht zustellbaren Pakete und verkaufte die Elektronikartikel.

Der DHL-Security-Mitarbeiter erklärte gegenüber dem Stadtspiegel, dass erst nach Aufklärung der angeklagten Taten das „Bearbeitungs- und Sicherheitsverfahren nicht zustellbarer hochwertiger Pakete“ beim Postamt in Hattingen geändert wurde.

Mitarbeiter inzwischen entlassen

Am Ende der Beweisaufnahme sah Staatsanwalt Phillip Vroomen die Anklagevorwürfe bestätigt. Er bejahte auch die Gewerbsmäßigkeit der Taten und forderte für den nicht vorbestraften Hattinger, der inzwischen nicht mehr bei der Deutschen Post tätig ist, eine Gesamtstrafe von 18 Monaten Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Weiterhin beantragte er, dem Angeklagten die Wiedergutmachung des Schadens aufzuerlegen.

Rechtsanwalt Peter Großmann, der den Angeklagten vertrat, verneinte eine Gewerbsmäßigkeit der Taten, bestritt eine gleichzeitige Bestrafung für Betrug und Diebstahl derselben Sache und sah auch keinen Verstoß gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis. Er plädierte an das Schöffengericht, seinem Mandanten nur eine Geldstrafe aufzuerlegen.

18 Monate Gefängnis auf Bewährung

Nach Beratung des Schöffengerichtes verkündete Richter Johannes Kimmeskamp das Urteil: 18 Monate Freiheitsstrafe für den Hattinger wegen Betruges, Diebstahl in besonders schwerem Fall und Verstoß gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis.

Da auch das Gericht eine günstige Sozialprognose sieht und der Angeklagte den angerichteten Schaden wieder gutmachen will, wurde die Strafe für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. In dieser Zeit muss er sich straffrei führen und monatlich 100 Euro an die Deutsche Post zurückzahlen, die insgesamt 3.000 Euro Schadensersatz leistete.

Gegen das Urteil kann noch innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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