Prügel-Prozess: Es geht weiter am 20. Mai

Niemand der Beteiligten hatte mit einem solchen Prozess-Verlauf gerechnet. Doch nachdem das Opfer, zugleich Nebenklägerin, dem Gericht in der Hauptverhandlung eine ganz andere Geschichte präsentierte als bei der Polizei und der Angeklagte sich nicht geständig zeigte, brachte auch der dritte Termin in dieser Sache noch kein Urteil.

Der 23jährige serbische Angeklagte soll seine Lebensgefährtin, Mutter seiner zwei kleinen Kinder, brutal geprügelt und getreten haben. So jedenfalls steht es in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Die junge Frau, die zum Tatzeitpunkt im Februar 2013 in Begleitung der damaligen Geliebten des Angeklagten war und mit dieser ein klärendes Gespräch führen wollte, kam mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus.
Die behandelnde Ärztin, die von der Schweigepflicht entbunden war, konnte sich auch Monate nach der Tat noch an die Verletzungen vor allem im Gesicht erinnern.
Im Krankenhaus wurde die junge Frau behandelt, es gab eine Auskunftssperre zum Schutz der Angeklagten, denn bekannt war, dass die Verletzungen aufgrund häuslicher Gewalt entstanden waren.
„Ich habe mir notiert, was die Patientin mir damals gesagt hat“, berichtet die Ärztin. „Sie gab an, ihr Lebensgefährte habe sie geschlagen und getreten.“
Davon allerdings will das Opfer, das später auch ins Frauenhaus ging, heute nichts mehr wissen. Schon bei der ersten Verhandlung gab sie an, ihre Angaben bei der Polizei seien falsch gewesen und sie habe „nur“ eine Ohrfeige bekommen. Beim zweiten Termin zeigte sie sich mit dem Angeklagten vertraut und lachend und am dritten Verhandlungstag verließ sie nach Gerichtsende Hand in Hand mit dem Angeklagten das Gebäude – wohl wissend, dass dieser Mann, der Vater ihrer beiden kleinen Kinder, schon wieder Vater wird, sie allerdings nicht die Mutter ist.
Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp verlas beim dritten Termin zum einen ein WhatsApp-Protokoll zwischen dem Opfer und der früheren Geliebten des Angeklagten. Die beiden Frauen, die sich am Tattag kennenlernten, waren nach der Tat die besten Freundinnen. Als das Opfer nach Göttingen zu ihrer Tante zog, schrieben sie sich regelmäßig und es kam auch zu einem Besuch. Von dem Druck, den die Geliebte ausgeübt haben soll und dem Zwang zu einer ganz bestimmten Aussage vor Gericht, wird nichts deutlich.
Durch die Verlesung eines Urteils aus einem anderen Fall wird allerdings klar, dass dem Angeklagten schon mal öfter die Hand ausrutscht.
Wenige Tage bevor er seine Lebensgefährtin krankenhausreif geschlagen haben soll, prügelte er sich an Weiberfastnacht 2013 in der Altstadt. Das Amtsgericht Hattingen verurteilte ihn im September letzten Jahres wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Verurteilte ging in die Berufung und das Landgericht Essen milderte das Urteil des Amtsgerichtes im Februar dieses Jahres zu einer Bewährungsstrafe in gleicher Höhe ab.
Wird der Angeklagte jetzt für diese Tat verurteilt, so wird das zuvor beschriebene Urteil einbezogen und eine Gesamtstrafe gebildet. Entscheidend wird die Frage nach der Höhe der Gesamtstrafe sein und die Frage der Bewährung. Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden, darüber hinaus nicht.
Am Dienstag, 20. Mai, 9.30 Uhr, wird weiterverhandelt. Vorgeladen ist die Tante des Opfers, die der jungen Frau Unterschlupf gewährte. Weil sie beim zweiten Termin unentschuldigt fehlte, wird sie jetzt durch die Polizei vorgeführt. Ihre Aussage soll auch die Glaubwürdigkeit des Opfers mitbewerten.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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