Raub in Hattingen geahndet – Hattinger soll 17 Monate in´s Gefängnis

Es war ein turbulenter Prozess vor dem Schöffengericht, der erst verspätet begann, dann mit der Anhörung von acht Zeugen länger dauerte als geplant und mit der Verhängung einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung für einen 22 Jahre alten Hattinger endete.

Zwei Hattinger, 22 und 26 Jahre alt, wurden von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, einen 17-Jährigen Anfang Juli 2017 spät abends in der Hattinger Innenstadt bedroht, beraubt und körperlich misshandelt zu haben.

Nachdem der ältere der Angeklagten unmittelbar nach Prozesseröffnung erklärte, er wäre der deutschen Sprache nicht mächtig, gelang es dem Schöffengericht, mit einstündiger Verspätung unter Einschaltung eines Dolmetschers für die polnische Sprache die Hauptverhandlung fortzusetzen. Erstaunlich war für die Öffentlichkeit, dass sich der Angeklagte allerdings unmittelbar nach seiner Erklärung auf Deutsch mit seinem Verteidiger unterhalten konnte.

Geldforderung in der Innenstadt
3 junge Leute hatten sich Anfang Juli 2017 abends gegen 22 Uhr in der Innenstadt vor einer Spielothek getroffen. Dann sollen die beiden Angeklagten hinzugekommen und den 17-Jährigen aufgefordert haben, 100 Euro auszuhändigen. Von den beiden Angeklagten wurde ein Dritter, bisher Unbekannter, noch per Telefon hinzugerufen. Aus welchem Grund die Geldforderung ausgesprochen wurde, konnte in der gesamten Verhandlung nicht geklärt werden.

Die beiden Angeklagten sollen dann die drei Jugendlichen genötigt haben, mit ihnen in eine benachbarte Parkanlage zu gehen.

Ab diesem Zeitpunkt weichen die Aussagen aller Beteiligten, auch unter Berücksichtigung ihrer Aussagen am Tattage bei der Polizei, voneinander ab.

Raub in der Parkanlage
Während der Ältere der Angeklagten bei dem Tatgeschehen nicht aktiv gewesen sein soll, aber die Tat auch nicht verhindert hat, hat der jüngere Angeklagte nach Auffassung des Schöffengerichtes den 17-Jährigen bedroht, im Park beraubt, ihn geschubst und noch einen Schlag auf den Hinterkopf versetzt. „Wir sind mit in den Park gegangen, weil wir einfach Angst hatten“, sagte der Geschädigte aus, nachdem er gefragt wurde, warum er und seine Freunde nicht weggelaufen oder in der Spielothek um Hilfe gebeten hätten. Seine Taschen seien von dem Täter durchsucht, persönliche Unterlagen weggeworfen und sein Handy sei bis heute verschwunden.

Der jüngere Angeklagte als Haupttäter bestritt die Tat. Auch will er dem 17-Jährigen während der gesamten Aktion ein Basecap nicht gestohlen haben. Dieses Basecap spielte in der gesamten Hauptverhandlung eine wesentliche Rolle.

Da die LKA-Auswertung der DNA-Spuren an diesem Basecap ergaben, dass der Geschädigte das Basecap getragen haben muss, glaubte das Schöffengericht nicht der geschilderten Version des Angeklagten, es hätte ihm gehört und nur er hätte es getragen.

Rechtsanwalt Peter Steffen hielt es für möglich, dass die DNA-Spuren des Geschädigten im Basecap seines Mandanten dadurch entstanden, dass die Polizei das untersuchte Cap diesem aufgesetzt habe, um anhand der Passform dessen Diebstahlsbeschuldigung zu überprüfen. Er zählte zahlreiche Widersprüche der Zeugenaussagen auf und beantragte für seinen Mandanten Freispruch.

Der Strafverteidiger des älteren Angeklagten, Rechtsanwalt Tim Salewski, beantragte ebenfalls am Ende der Beweisaufnahme Freispruch für seinen Mandanten. Er schloss sich damit dem Plädoyer der Staatsanwältin Linda Spengler an. Sein Mandant sei an der eigentlichen Tat nicht beteiligt gewesen. Unter Berücksichtigung der widersprüchlichen Aussagen der Geschädigten gelte der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.

Das Schöffengericht unter der Leitung von Richter Kimmeskamp folgte in seinem Urteilsspruch dann dem Plädoyer von Staatsanwältin Spengler.

Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Der ältere der Angeklagten wurde freigesprochen, der jüngere Angeklagte wurde zu 17 Monaten Gefängnis verurteilt. Dem Plädoyer der Staatsanwältin, diese Strafe zur Bewährung auszusetzen, folgte das Schöffengericht nicht, weil es die erforderlichen Voraussetzungen dafür nicht sah.

Werden gegen das Urteil keine Rechtsmittel eingelegt, muss der 22 Jahre alte Hattinger, der bisher nicht vorbestraft ist, wegen Raubes, versuchter räuberischer Erpressung und wegen vorsätzlicher Körperverletzung für ein Jahr und 5 Monate in´s Gefängnis.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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