Schluchzen und Tränen – 16 Monate Gefängnis für Hattingerin

Eine 32 Jahre alte Hattingerin erhielt heute für zahlreiche Diebstähle eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung. Sie wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt und bleibt nach der Hauptverhandlung weiterhin in Haft.

Drei Stunden dauerte die Hauptverhandlung des Schöffengerichtes. Nach der Verlesung von 9 Anklagen offenbarte sich die Lebensgeschichte einer Angeklagten, die von persönlichen Schicksalsschlägen, Eheproblemen, Gewalt, Alkoholkonsum und Diebstählen geprägt war. Die Angeklagte benötigte für die Verständigung einen Dolmetscher.

12 Diebstähle waren angeklagt, die die Hattingerin von Juni 2017 bis Januar 2018 begangen haben soll, ob wohl sie noch unter laufender Bewährung stand. Betroffen waren Geschäfte in Hattingen und in Essen. Der Wert der gestohlen Waren hätte bei rund 1.600 Euro gelegen.

Die Hattingerin, die seit 2014 in Deutschland lebt, war geständig. Trotz Trennung von ihrem Ehemann kam es immer wieder zu gemeinsamen Treffen mit teils heftigen Auseinandersetzungen.

Da die Angeklagte versäumte, rechtzeitig Anträge auf Unterstützung beim Jobcenter einzureichen, hatte sie kein Geld und versuchte, durch den Verkauf gestohlener Waren „über die Runden zu kommen“. Die Bewährungshelferin sah in ihrem Gutachten die Bewährungshilfe nach Urteilen aus früheren Straftaten als gescheitert an.

In Notwehr gegen den Ex-Mann

Rechtsanwalt Tim Salewski überzeugte das Schöffengericht, den weiteren Anklagevorwurf einer gefährlichen Körperverletzung gegen seine Mandantin vorläufig einzustellen. Nach seiner Meinung hat seine Mandantin in einer Notwehrhandlung ihrem früheren Ehemann einen Kochtopf auf den Schädel geschlagen. Vorausgegangen waren allerdings Beleidigungen, Rangeleien und Verstöße des Ex-Mannes gegen ein Rückkehrverbot in die Wohnung der Angeklagten.

Je mehr Taten, je geringer die Strafe
Am Ende der Beweisaufnahme kam Staatsanwältin Franca Bandorski für die Taten zu Einzelstrafen von insgesamt 61 Monaten Haft. Nach deutscher Rechtsprechung bildete sie daraus eine Gesamtstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung.

Rechtsanwalt Salewski plädierte für seine Mandantin auf eine milde Gesamtstrafe von einem Jahr. Er bat das Schöffengericht, alle Lebensumstände bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und seiner Mandantin nach Absitzen der Strafe einen Neuanfang zu ermöglichen.

Richter Johannes Kimmeskamp verkündete dann das Urteil des Schöffengerichtes. 16 Monate muss die Hattingerin in´s Gefängnis. Sie habe die ihr angebotenen vielfachen Hilfen nicht genutzt und sei trotz offener Bewährung wiederholt straffällig geworden.

Bei Rechtskraft des Urteils muss die Hattingerin damit rechnen, dass auch noch offene Bewährungsstrafen von insgesamt 11 Monaten widerrufen werden. Außerdem wird in Kürze gegen die Angeklagte in Bochum ein weiteres Strafverfahren stattfinden.

Der jüngste Zuhörer bei der öffentlichen Hauptverhandlung heute war 14 Jahre alt. Patrick, Schüler der achten Klasse eines Hattinger Gymnasiums, erhielt im Rahmen eines Schnuppertages seiner Schule Einblick in ein Berufsfeld. Er begleitete Rechtsanwalt Salewski und verriet dem STADTSPIEGEL, dass er doch aufgeregt und schon um fünf Uhr aufgewacht sei, weil er noch nie in seinem Leben bei einer Gerichtsverhandlung war.

Seiner Meinung nach sollte die Angeklagte für die eingestandenen Taten zur Abschreckung einige Monate in´s Gefängnis und danach in einer „Einrichtung mit strengen Regeln“ wieder in ein normales Leben gebracht werden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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