Serien-Einbrecher bleibt in Haft - Einbruch bei der TSG Sprockhövel und Ev. Kirche mit Gefängnis bestraft

Nach 8-stündiger Verhandlung verkündete Richter Kimmeskamp das Urteil des Schöffengerichtes: Ein 43 Jahre alter Sprockhöveler muss wegen mehrfachen Einbruchs, wegen Besitzes eines Springmessers sowie wegen Hausfriedensbruchs für 2 Jahre in`s Gefängnis.

Es war eine Mammutverhandlung mit neun angeklagten Taten. 18 Zeugen wurden gehört. Es ging um Einbrüche in eine Wohnung, ein Haus, ein Vereinsheim, ein Fitnessstudio und in das Gemeindehaus der evangelischen Kirche in Niedersprockhövel sowie um Hausfriedensbruch. Im Hinblick auf das für den Angeklagten zu erwartende Strafmaß stellte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft fünf der neun Anklagepunkte im Laufe des Verfahrens vorläufig ein.

Verwerfliche Einbrüche in gemeinnützige Institutionen
Staatsanwältin Dr. Riebau fand es besonders verwerflich, zwei Diebstähle bei einem gemeinnützigen Sportverein und einen bei der Kirchengemeinde zu begehen. Allein für diese Taten beantragte sie, gegen den Angeklagten aus Sprockhövel Einzelstrafen von insgesamt 34 Monate Gefängnis ohne Bewährung zu verhängen.

Festgenommen wurde der Angeklagte nach einem Einbruch bei einem Bekannten im November 2017, als dieser ihn an der Stimme erkannt haben will. Die Polizei traf den polizeibekannten Angeklagten damals in der Nähe des Tatortes an.

Strafverteidiger plädierte auf Freispruch
In einer Garage, die der Angeklagte nutzte, fand sich das Diebesgut wieder, das den Besitzern zurückgegeben werden konnte. Strafverteidiger Henner Sentner plädierte wegen der Einbrüche für seinen Mandanten auf Freispruch. Er stellte zugunsten seines Mandanten fest, dass es aus seiner Sicht keinerlei Beweise, weder gesicherte Fingerabdrücke noch forensische Spuren gab, die eine Tatbeteiligung seines Mandanten bewiesen. Für das von seinem Mandanten eingeräumte Mitführen eines Springmessers beantragte er, 500 Euro Geldstrafe zu verhängen.

Das Schöffengericht war dennoch von der Schuld des Angeklagten, der schon einige Jahre seines Lebens wegen diverser Diebstahlstaten in Gefängnissen verbracht hat, auch bei den Diebstählen überzeugt.

Es sah auch einen Hausfriedensbruch als erwiesen an, indem der Sprockhöveler versucht haben soll, im Februar 2018 das Fenster einer Wohnung aufzudrücken, indem sich auch eine schwangere Frau befand.

Am Ende des Prozesses lautete das Urteil des Schöffengerichtes dann zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung für den Angeklagten aus Sprockhövel und Aufrechterhaltung des Haftbefehls wegen Fluchtgefahr.

Gegen das Urteil des Schöffengerichtes kann noch innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden.

Menschliche Note des Vorsitzenden Richters

Als der Angeklagte erst während der Gerichtsverhandlung erfuhr, dass ein naher Verwandter verstorben sei und in Tränen ausbrach, sagte Richter Kimmeskamp dem Angeklagten zu, sich dafür einzusetzen, dass er aus dem Gefängnis heraus an der Beisetzung teilnehmen kann. Unter den wachsamen Augen der Justizwachtmeister durfte sich der Angeklagte dann auch noch von seiner Frau verabschieden, bevor er in die Arrestzelle zurückgebracht wurde.

Statistik
Im Jahre 2017 waren in Hattingen insgesamt 148, in Sprockhövel 73 Einbrüche in Wohnungen, Firmen und Geschäfte zu verzeichnen. Die Aufklärungsquote lag bei rund 20 Prozent.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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