Tat aus Zorn und Eifersucht – Eine nicht ganz glückliche Familiengeschichte

Ein Angeklagter hatte sich vor dem Schöffengericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten. Diese Anklage wurde vom Schöffengericht nach 5 Stunden Verhandlungsdauer in eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung geändert. 750 Euro Geldstrafe kommen auf den Angeklagten zu, sofern die Staatsanwaltschaft nicht noch Berufung gegen dieses Urteil einlegt.

Es war eine bewegende Hauptverhandlung, die von der Schilderung menschlicher Schicksale bestimmt war.

Der 33 Jahre alte Angeklagte hat die 23 Jahre alte Sprockhövelerin 2013 kennengelernt. Diese zog kurze Zeit später in seine Wohnung ein.

Vom Stiefvater sexuell missbraucht
Die Sprockhövelerin wuchs in schwierigen familiären Verhältnissen auf und war zeitweise auch in einer Wohngruppe untergebracht. Sie sagte aus, Ihr Stiefvater habe sie früher sexuell missbraucht und sei dafür verurteilt worden. Auch von dem Angeklagten will sie mit Alkohol „abgefüllt“ und gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen genötigt worden sein.

Schon während ihrer Beziehung zu dem Angeklagten nahm sie Kontakt zu einem 50 Jahre alten Sprockhöveler auf. Diesen kannte sie bereits. Er war früher ihr Nachbar und hatte sie als Kind mit ihren Brüdern immer dann betreut, wenn sich ihre Eltern wieder alkoholisiert gestritten hatten.

Diese neue Beziehung der 23-Jährigen zu dem 50-Jährigen war es, die den Angeklagten Ende 2014 veranlasste, seine Beziehung zu der Sprockhövelerin zu beenden. Diese zog dann zu dem 50-Jährigen nach Sprockhövel in dessen Wohnung.

Trennungsschmerz beim Angeklagten
Der Angeklagte hatte Schwierigkeiten mit dieser Trennung von seiner ersten großen Liebe. Er begann Alkohol zu trinken und Antidepressiva einzunehmen. Als er mit Hilfe psychologischer Betreuung glaubte, die Trennung gerade verarbeitet zu haben, schickte ihm der neue Partner seiner Freundin eine Nachricht. In dieser teilte er mit, dass seine Freundin in der 6. Woche von ihm schwanger sei. Noch am gleichen Abend begab sich dann der angetrunkene Angeklagte mit einigen bis heute unbekannten Freunden zu der neuen Wohnanschrift seiner früheren Freundin und deren Partner nach Sprockhövel.

Vor dem Hauseingang kam es dann nach verbalen Beschimpfungen zu einer Schlägerei, in deren Verlauf auch die bis heute unbekannten Freunde des Angeklagten mitmischten und den 50-Jährigen aus Sprockhövel verprügelten. Die Namen seiner Freunde wollte er vor Gericht nicht preisgeben.

Streit aus Beziehungsgeflecht
„Ich war betrunken, hatte mich nicht unter Kontrolle und wollte noch einmal eine Aussprache mit meiner Ex“, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Er bestritt aber, wie in der Anklageschrift aufgeführt, ein Messer mitgeführt und eingesetzt zu haben. Er gab zu, den 50-Jährigen vor dessen Haus zuerst geschlagen zu haben, nachdem dieser ihn wiederholt beleidigt hatte.

Der Bruder der Sprockhövelerin, der als Zeuge vernommen wurde, sagte vor Gericht aus, auf die Aussage seiner Schwester sei nicht immer Verlass. Sie drehe sich ihre Welt so, wie sie diese brauche. Ihm gegenüber habe sie auch gestanden, gelogen und nicht gegen ihren Willen sexuelle Handlungen erduldet zu haben.

Staatsanwalt Hauke Schlick sah am Ende der Beweisaufnahme die Glaubwürdigkeit des 50-Jährigen aus Sprockhövel und der 23-Jährigen wegen zahlreicher Widersprüche und Unwahrheiten als erschüttert an. „Der Zeuge hat schlichtweg gelogen und seine neue Partnerin zeigt durch ihn Beeinflussungstendenzen“ ergänzte er in seinem Plädoyer. Er beantragte für den nach seiner Ansicht minderschweren Fall der gefährlichen Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten zur Bewährung zu verhängen und eine Schmerzensgeldzahlung an den „Verprügelten“ auszusprechen.

Strafverteidiger Andreas Plümpe hielt den Verprügelten für ein „Schlitzohr“, beurteilte die Tat als einfache Körperverletzung und forderte für seinen bisher unbescholtenen Mandanten eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Schlenker zum Teufel gemacht
„Ich habe mal einen Schlenker zum Teufel gemacht und bedauere diesen sehr“ sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort.

Das Schöffengericht verurteilte ihn dann wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro. Gegen dieses Urteil kann innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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