Widerstand und Beleidigung gegenüber Polizeibeamten bestraft – 11 Monate Gefängnis ohne Bewährung

Ein 25 Jahre alter Hattinger hatte sich jetzt vor dem Amtsgericht zu verantworten. Am 1. November und am 24.12. des letzten Jahres war der Hattinger zu nächtlicher Stunde im angetrunkenen Zustand in der Hattinger Altstadt laut schreiend und randalierend aufgefallen.

Anwohner und Gaststätteninhaber hatten daraufhin die Polizei verständigt. Da sich der angetrunkene Angeklagte, wie schon oft in der Vergangenheit, den Weisungen der Polizeibeamten widersetzte, musste er überwältigt und in die Gewahrsamszelle auf der Polizeiwache transportiert werden.

Polizisten mit dem Tode bedroht

Dabei bedrohte er die Beamtinnen und Beamten mehrfach mit dem Tode, drohte deren Familien Gewalt an und kündigte auch eine Racheoffensive seiner arabischen Großfamilie an, obwohl er gar kein Araber, sondern Deutscher mit türkischer Abstammung ist.

„Ich habe jetzt nicht angefangen zu zittern, als ich die Bedrohungen des Angeklagten hörte, sagte ein langjährig tätiger Polizeibeamter und ergänzte, wir werden im Dienst oft beleidigt und bedroht. Eine jüngere Polizeibeamtin sagte aus, nach ihrer persönlichen Bewertung würde eine Grenze überschritten, wenn auch Drohungen gegen die Familien der Polizeikräfte ausgesprochen würden.

Staatsanwalt fordert Gefängnis ohne Bewährung

Am Ende der Beweisaufnahme forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft für den mehrfach vorbestraften Hattinger, der übrigens seit dem 1.2.2017 inhaftiert ist, 10 Monate Gefängnis ohne Bewährung.

Rechtsanwalt Dr. Gregor Hanisch, der den Angeklagten vertrat, erinnerte das Gericht an die starke Alkoholabhängigkeit seines Mandanten, die immer wieder in der Vergangenheit zu seinen Straftaten führte. Da sein Mandant noch bis 31.12.2017 inhaftiert sei, solle man ihm eine Chance geben, sein Leben zu ändern. Er plädierte für eine Bewährungsstrafe.

Richter Johannes Kimmeskamp hob per Gerichtsbeschluss eine noch laufende frühere Bewährungsstrafe gegen den Angeklagten auf, so dass dieser jetzt weitere 8 Monate absitzen muss.

Angeklagter bleibt bis November 2018 in Haft

Weiterhin verhängte er für die angeklagten Taten gegen den Hattinger weitere 3 Monate Freiheitsstrafe, so dass der Angeklagte jetzt bis Ende November 2018 inhaftiert bleibt.

Da dieser bisher gar keinen Schulabschluss hat, will er jetzt die Chance nutzen, von seiner Alkoholabhängigkeit loszukommen und den Hauptschulabschluss zu erreichen.

In 2016 Gewalt gegen 211 Polizeibeamte im EN-Kreis

Im Jahre 2016 kam es im Bereich der Kreispolizeibehörde übrigens zu 78 gemeldeten Vorfällen, in denen Gewalt gegen insgesamt 211 Polizeibeamte ausgeübt wurde.
Bei den hier erfüllten Straftatbeständen nennt die Pressesprecherin der Polizei, Sonja Wever, überwiegend den Tatbestand der Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

In Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl der gewalttätigen Übergriffe auf Polizeibeamte im letzten Jahr auf 8.955 an. Gegenüber 2015 ist dies ein Anstieg von 14 Prozent.

Neues Gesetz beschlossen

Nach der Häufung von Attacken auf Polizisten hat die Bundesregierung im Februar ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute besser schützen soll. Tätliche Angriffe sollen künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. In einem weiteren Paragrafen werden Angriffe auf Rettungsdienste, Feuerwehr und andere Einsatzkräfte mit denselben Strafen belegt.
Der Bundesrat hat jetzt diesem Gesetz zugestimmt. Damit ist es in Kraft getreten.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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