Kämmerer Dr. Frank Burbulla zum Haushalt 2011

Dr. Frank Burbulla

Ausführungen des Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers Dr. Frank Burbulla anlässlich der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2011 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07. Oktober 2010

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,

ich freue mich, dass es mit einem außerordentlichen Arbeitseinsatz aller beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelungen ist, den Haushaltsplanentwurf 2011 zu dem heutigen vorgezogenen Termin tatsächlich einzubringen. Ich gebe aber zu, dass dieses Ergebnis allen Beteiligten einen besonderen Kraftakt abverlangt hat, insbesondere aufgrund der verbleibenden Zweifel, ob die seitens der Bezirksregierung zu Beginn des Jahres forsch eingeforderte Einbringung bzw. Verabschiedung des Haushalts 2011 entsprechend dem gesetzlich vorgeschriebenen Termin am Ende auch sachlich vernünftig ist. Letztlich fehlen uns am heutigen Tag der Einbringung belastbare Zahlen insbesondere über die Höhe der zukünftigen Schlüsselzuweisungen und der Investitionspauschalen, weil die neue Landesregierung den Kommunen bisher keine Informationen zur Struktur und Dotierung des kommunalen Finanzausgleichs sowie zur Entwicklung der Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden zukommen lassen hat und daraus folgend bisher auch keine Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 vorgelegt wurde. Daraus hat der Ennepe-Ruhr-Kreis die Konsequenz gezogen, die ursprünglich beabsichtigte fristgerechte Einbringung seines Haushaltsplanentwurfes auf die Sitzung des Kreistages am 06. Dezember 2010 zu verschieben und gleichzeitig angekündigt, dass im Rahmen der Gemeindebeteiligung voraussichtlich Mitte November ein konkreter Kreisumlagehebesatz benannt wird. Auch vom Land wird signalisiert, dass eine erste Modellrechnung zum GFG nebst Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 im November vorgelegt wird.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist der Haushaltsentwurf 2011 sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite mit erheblichen Planungsunsicherheiten belastet. Sobald uns die notwendigen Daten vorliegen, müssen diese vor der Verabschiedung des Haushalts am 16. Dezember 2010 in den Haushaltsplan eingearbeitet werden.

I. Vorbemerkungen

Meine Damen und Herren, wie nicht anders zu erwarten belasten die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise weiterhin in hohem Maße unseren städtischen Haushalt, insbesondere bei der Gewerbesteuer und bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

Beginnen wir mit der Gewerbesteuer. Die Haushaltsplanung sieht für das laufende Haushaltsjahr 2010 Einnahmen von 19 Mio. Euro vor. Das aktuelle Gewerbesteueraufkommen beläuft sich auf rd. 15,5 Mio. Euro, so dass nach heutiger Einschätzung bis zum Jahresende mit einem Aufkommen i.H.v. lediglich 17 Mio. Euro gerechnet werden kann. Durch diesen Rückgang verändert sich konsequenterweise auch die rechnerische Basis für die Ansätze der Gewerbesteuereinnahmen in den Folgejahren. Eine deutliche Reduzierung der bisherigen Planansätze ist daher erforderlich.

Die Finanzplanung sah für das Jahr 2011 ein Gewerbesteueraufkommen von 22 Mio., für 2012 von 23,5 Mio. und für 2013 von 24,5 Mio. Euro vor. Von diesen Planansätzen ist zunächst jährlich 1 Mio. Euro in Abzug zu bringen, weil die vom Rat politisch beschlossenen Haushaltsverbesserungen „wegen der fehlenden Realisierbarkeit und des rein spekulativen Charakters“ seitens der Aufsichtsbehörde nicht akzeptiert wurden. Darüber hinaus sind bei Anwendung der Orientierungsdaten aus dem aktuellen Runderlass des Innenministers weitergehende Absenkungen der Planansätze erforderlich. Nur aufgrund der geplanten Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von 470 % auf 490 %, was eine jährliche Mehreinnahme von rd. 0,8 Mio. Euro bedeutet, und unter Berücksichtigung der in den vergangenen Jahren erfolgten zahlreichen Neuansiedlungen von Unternehmen insbesondere im Gewerbe- und Landschaftspark ist es möglich, in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2011 Gewerbesteuereinnahmen i.H.v. 19,5 Mio. Euro, für 2012 i.H.v. von 21 Mio. Euro und für 2013 i.H.v. 22,5 Mio. Euro vorzusehen. Das Jahr 2014 ist erstmals mit einem Gewerbesteueraufkommen von 24 Mio. Euro berücksichtigt. Insgesamt bedeuten diese Veränderungen allein bei der Gewerbesteuer einen Einnahmerückgang im Zeitraum 2011 bis 2013 von rd. 7 Mio. Euro. Davon entfallen aber 3 Mio. Euro auf die Rücknahme der politisch motivierten Mehreinnahmen.

Kommen wir nun zu dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Auch hier brechen im Vergleich zu der bisherigen Finanzplanung von 2011 bis 2013 7,5 Mio. Euro weg, wovon wiederum 3 Mio. Euro auf die Rücknahme der politisch motivierten Mehreinnahmen entfallen.

Der Haushaltsplanentwurf sieht nunmehr für das Haushaltsjahr 2011 Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer i.H.v. 18 Mio. Euro, für das Jahr 2012 i.H.v. 19 Mio. Euro, für das Jahr 2013 i.H.v. 20 Mio. Euro und für das Jahr 2014 i.H.v. 21 Mio. Euro vor. Bei der Bildung dieser Planansätze wurden ebenfalls die aktuellen Orientierungsdaten des Innenministers angewandt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass diese Orientierungsdaten auf den Ergebnissen des „Arbeitskreises Steuerschätzungen“ von Mai 2010 beruhen. Der Innenminister geht davon aus, dass die „Mehreinnahmen durch die erwartete und auch eingetretene insgesamt moderate gesamtwirtschaftliche Belebung durch steuerrechtlich begründete Mindereinnahmen überkompensiert werden. Für die Folgejahre wurden die vom Arbeitskreis Steuerschätzung prognostizierten Steigerungsraten angesichts der weiterhin bestehenden Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung nicht vollständig ausgeschöpft.“ Diese eher pessimistische Einschätzung bedeutet für unseren städtischen Haushalt, dass sich ggf. mit der Steuerschätzung November 2010 Verbesserungen bei dem Aufkommen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ergeben können.

Die Ansätze für die Schlüsselzuweisungen habe ich ebenfalls unter Anwendung der neuen Orientierungsdaten des Landes gebildet. In diesem Zusammenhang ist jedoch auf eine Besonderheit der diesjährigen Orientierungsdaten hinzuweisen. Erstmals wird von der bisher üblichen Praxis abgewichen, sie auf der Grundlage des geltenden Rechts darzustellen. Der Orientierungsdatenerlass greift bereits auf die angekündigte Veränderung der Gesetzeslage durch einen Nachtrag zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 und die damit verbundenen Verbesserungen im kommunalen Finanzausgleich vor. Diesen Nachtrag muss allerdings der Landtag erst noch beschließen. Das gilt in gleicher Weise für die folgenden Haushaltsjahre. Würde der Landtag den Nachtrag nicht beschließen, müssten die von mir im Haushaltsentwurf gebildeten Planungsansätze für die Schlüsselzuweisungen um jährlich rd. 0,6 Mio. Euro reduziert werden. Bei der dargestellten Ansatzbildung bleibt das Gesamtaufkommen der Schlüsselzuweisungen über den bisherigen Finanzplanungszeitraum 2011 bis 2013 betrachtet nahezu gleich. Bereits einleitend hatte ich aber darauf hingewiesen, dass die Dotierung der Schlüsselmasse und die Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden z. Zt. noch unbekannt sind. Bei dieser Haushaltsposition wird es daher ggf. noch zu erheblichen Veränderungen kommen.

Auf der Aufwandseite könnten sich bei der Kreisumlage noch Verschlechterungen ergeben. Wir haben in den Planansätzen unsere bisherige alte Finanzplanung fortgeschrieben. Danach ist die Zahlung einer Kreisumlage i.H.v. jährlich 27,6 Mio. Euro an den Ennepe-Ruhr-Kreis vorgesehen, was im Vergleich zu diesem Jahr immerhin eine Erhöhung um jährlich rd. 2,6 Mio. Euro bedeutet. Ob diese Ansätze Bestand haben können, ist insbesondere abhängig von den Schlüsselzuweisungen des Landes an den Ennepe-Ruhr-Kreis, von der Höhe der Landschaftsverbandsumlage und von der Höhe des vom Kreistag zu beschließenden Kreisumlagehebesatzes.

Meine Damen und Herren, ich verrate Ihnen kein Geheimnis wenn ich zusammenfassend feststelle, dass mit diesen Veränderungen ein möglicher Haushaltsausgleich weiter in die Ferne rückt. Wie nicht anders zu erwarten droht erneut die bilanzielle Überschuldung, und zwar voraussichtlich im Jahr 2012. Sie werden sich erinnern, dass bereits der Entwurf des Haushalts 2010 die bilanzielle Überschuldung für das Jahr 2012 ausgewiesen hat. Die Deckungslücke, die es durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu schließen gilt, um die bilanzielle Überschuldung im Finanzplanungszeitraum zu vermeiden, beläuft sich nach heutigem Stand auf rd. 36 Mio. Euro. Ziel aller unserer politischen Bemühungen muss also sein, Konsolidierungsansätze zu finden, die Einsparungen in dieser Größenordnung möglich machen.

An dieser Stelle möchte ich nochmals ausdrücklich betonen, dass die Ursache dieser Haushaltskrise nicht hausgemacht ist. Wie beinahe in jedem Jahr muss erneut darauf hingewiesen werden, dass eine dringend erforderliche Gemeindefinanzreform nach wie vor aussteht. Die Hoffnung wächst, dass wir diesem Ziel ein wenig näher kommen, denn immerhin wurde auf Bundesebene durch die Regierung Merkel unter Federführung von Finanzminister Schäuble erstmals eine Reformkommission zu den Kommunalfinanzen eingerichtet. Leider sind konkrete Ergebnisse noch nicht zu erkennen. Auch auf Landesebene gibt es im Zusammenhang mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltes für 2010 erste Signale für eine Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen, wenn auch um den zweifelhaften Preis einer deutlichen Erhöhung der Neuverschuldung des Landes. Aber auch das, was bisher versprochen wird, ist lediglich ein zartes Pflänzchen und noch lange kein kräftiger Baum. Will man die kommunalen Finanzen tatsächlich nachhaltig auf ein solides Fundament stellen, bedarf es erheblicher struktureller Veränderungen und nicht nur reiner Kosmetik. Wir sollten alle nicht müde werden, dieses unseren Landes- und Bundespolitikern abzuverlangen.

II. Haushaltssicherungskonzept

Meine Damen und Herren, mit dem Entwurf des Haushalts 2011 lege ich Ihnen die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2014 vor. Bisher saldierte sich das Konsolidierungsvolumen auf rd. 10,3 Mio. Euro. Das mit den im fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Maßnahmen verbundene Konsolidierungsvolumen beläuft sich nunmehr auf beachtliche rd. 21,8 Mio. Euro. Aber, wie zuvor bereits ausgeführt: Um das Ziel zu erreichen, die bilanzielle Überschuldung im Finanzplanungszeitraum zu vermeiden, müssten noch erheblich weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Finanzvolumen von weiteren rd. 36 Mio. Euro eingeleitet werden. Das Ihnen heute vorgelegte Haushaltssicherungskonzept stellt demnach das Minimum dessen dar, was zwingend zu beschließen ist. Dieser bitteren Erkenntnis werden wir uns bei den anstehenden politischen Beratungen stellen müssen.

Große Teile des Haushaltssicherungskonzeptes wurden von Ihnen bereits mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2010 beschlossen. Es gibt aber auch neue Konsolidierungsmaßnahmen, die ich ebenso wie die bereits im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen, aber noch einer gesonderten Beschlussfassung in den politischen Gremien bedürfenden Maßnahmen, kurz aufzählen möchte:

Eine der wesentlichen Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes ist die vorgesehene Reduzierung der Personalaufwendungen durch den Abbau von jährlich zehn vollzeitverrechneten Planstellen. Dieser Abbau ist im Entwurf des Stellenplans 2011 vorgesehen, den die Stadtverordnetenversammlung noch beschließen muss. Auf Einzelheiten dazu werde ich unter dem nächsten Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung eingehen.

In der alten Finanzplanung ist für das Jahr 2011 bereits eine weitere Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B sowie für die Gewerbesteuer vorgesehen. Diese Erhöhungen wurden nunmehr als Maßnahmen neu in das Haushaltssicherungskonzept aufgenommen. Die Verwaltung schlägt eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A im Jahr 2011 von 250 % auf 280 %, der Grundsteuer B von 500 % auf 560 % und der Gewerbesteuer von 470 % auf 490 % vor. Dadurch ergeben sich insgesamt zu erwartende jährliche Mehreinnahmen i.H.v. 1 Mio. Euro bei der Grundsteuer und 0,8 Mio. Euro bei der Gewerbesteuer.

Für das Jahr 2013 ist eine erneute Anhebung der Vergnügungssteuer- und der Hundesteuersätze vorgesehen. Die erwarteten jährlichen Mehreinnahmen belaufen sich auf 50.000 Euro bzw. 30.000 Euro.

Die zweite Stufe zur Erhöhung der Eintrittsgelder bei Veranstaltungen im Alten Rathaus von 16,-- Euro auf 20,-- Euro bedarf noch eines politischen Beschlusses. Die erwarteten jährlichen Mehreinnahmen betragen 3.500 Euro

Das Haushaltssicherungskonzept sieht bereits ab 2011 eine jährliche Reduzierung des Zuschussbedarfs für das Altstadtfest um 10 % vor, was für 2011 eine absolute Kürzung um 14.000 Euro bedeutet. Bei der Beschlussfassung zur Programmplanung des Altstadtfestes ist das zu berücksichtigen.

Vorgesehen ist ferner beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 eine Einsparung bei der Unterhaltung und dem Betrieb der Straßenbeleuchtung von jährlich 100.000 Euro. Die einzelnen dazu erforderlichen Veränderungen bedürfen ebenfalls noch einer politischen Diskussion und ggf. einer Beschlussfassung.

Weiterhin ist eine Reduzierung der Defizite der Friedhöfe um jährlich rd. 100.000 Euro ab 2012 vorgesehen. Auch hierzu bedarf es noch eines konkreten politischen Beschlusses. Die Vorbereitungen für die Aufgabe von Friedhofsflächen bzw. für die Übertragung von Aufgaben auf Dritte laufen bereits.

Auch bei den städtischen Gebäuden ist zu diskutieren, in welchem Umfang Objekte aufgegeben und veräußert werden sollen, um mit den um jährlich mehr als 0,5 Mio. Euro verringerten Bauunterhaltungsmitteln einen Erhalt des dann reduzierten Bestandes überhaupt zu ermöglichen.

Im übrigen wurde eine Vielzahl der bereits im Vorjahr von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen in modifizierter Form nochmals in das Haushaltssicherungskonzept aufgenommen um sie erneut politisch zu beraten. Dadurch soll den verschärften Erwartungen der Aufsichtsbehörden im Hinblick auf Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen Rechnung getragen werden. In diesem Zusammenhang sind auch die vorgesehenen Anhebungen der Elternbeiträge in Kindertagesstätten und bei der Kindertagespflege sowie die Reduzierungen von freiwilligen Zuschüssen in einer Größenordnung von in der Regel 20 % zu sehen.

Meine Damen und Herren, Sie werden erkannt haben, dass ebenso wie das Jahr 2010 auch das Jahr 2011 von einer Diskussion über die notwendige Haushaltskonsolidierung geprägt sein wird.

III. Gesamtergebnisplan

Ich möchte Ihnen nun die wesentlichen Positionen des Gesamtergebnisplans darstellen.

Die Erträge fallen einschließlich der Finanzerträge mit insgesamt rd. 115,3 Mio. Euro um rd. 4,7 Mio. Euro niedriger aus als in der bisherigen Finanzplanung mit rd. 120 Mio. Euro vorgesehen. Diesen Erträgen stehen Aufwendungen in einer Größenordnung von insgesamt rd. 132,8 Mio. Euro einschließlich der Zinsen gegenüber, was im Vergleich zur Finanzplanung (131,2 Mio. Euro) eine Verschlechterung um rd. 1,6 Mio. Euro bedeutet.

Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit beträgt rd. -13,4 Mio. Euro (Vorjahr: - 17,5 Mio. Euro) und das Finanzergebnis rd. - 4 Mio. Euro (Vorjahr - 4,3 Mio. Euro). Das ordentliche Ergebnis beträgt somit rd. - 17,4 Mio. Euro (Vorjahr -21,7 Mio. Euro). Die Finanzplanung sah vor einem Jahr für das Haushaltsjahr 2011 noch ein Jahresergebnis von -11,3 Mio. Euro vor. Somit tritt eine Verschlechterung i.H.v. rd. 6,1 Mio. Euro ein.

Die wesentlichen Ursachen können kurz wie folgt beschrieben werden: Zum einen machen sich auf der Ertragsseite die Reduzierungen bei der Gewerbesteuer mit 2,5 Mio. Euro und bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 2,2 Mio. Euro bemerkbar, wobei insgesamt bei diesen beiden Positionen 2 Mio. Euro auf die Rücknahme der politisch motivierten Verbesserungen zurück zu führen sind. Zum anderen werden auf der Aufwandsseite ebenfalls zwei politisch motivierte Verbesserungen nicht mehr eingeplant. Die Stadtverordnetenversammlung ist von einer jährlichen Entlastung i.H.v. 1,5 Mio. Euro durch die Einrichtung eines Entschuldungsfonds für finanzschwache Kommunen und von einer weiteren jährlichen Entlastung i.H.v. rd. 1,5 Mio. Euro durch einen Verzicht auf die Verpflichtung zur Zahlung an den Fonds Deutsche Einheit als Ergebnis einer Gemeindefinanzreform ausgegangen, was beides seitens der Kommunalaufsicht nicht akzeptiert wurde. Somit ist die Verschlechterung des Jahresergebnisses um 6,1 Mio. Euro im Umfang von 5 Mio. Euro durch die von der Kommunalaufsicht nicht akzeptierten Beschlüsse geprägt. Bereinigt um diese Effekte ist demnach eine Ergebnisverschlechterung von 1,1 Mio. Euro eingetreten.

Der Haushalt ist im Haushaltsjahr 2011 erneut nicht ausgeglichen, was aber nicht anders zu erwarten war. Die Ausgleichsrücklage wurde bereits im Haushaltsjahr 2009 aufgebraucht, so dass auch das diesjährige Jahresergebnis in voller Höhe die allgemeine Rücklage belastet.

Der größte Teil der städtischen Aufwendungen entfällt weiterhin mit rd. 53,4 Mio. Euro auf die sogenannten Transferaufwendungen, zu denen auch die Kreisumlage und die Beteiligung am Fonds Deutsche Einheit zählt. Entlastend wirkt sich hier die Reduzierung der spitz zwischen Ennepe-Ruhr-Kreis und den kreisangehörigen Gemeinden abgerechneten Kostenbeteiligung an den Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende von 50 % auf 40 % mit rd. 0,8 Mio. Euro aus. Der restliche Anteil wird über die Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.

Den zweitgrößten Aufwandsblock stellen nach wie vor die Personalaufwendungen dar. Diese belaufen sich im Haushaltsplanentwurf 2011 auf rd. 36,5 Mio. Euro. Die alte Finanzplanung sah noch Personalaufwendungen für das Jahr 2011 i.H.v. rd. 38,8 Mio. Euro vor, das heißt es kommt in diesem Bereich zu einer Haushaltsverbesserung von rd. 2,3 Mio. Euro. Davon entfallen rd. 1 Mio. Euro auf geringere Dienstaufwendungen für tariflich Beschäftigte und Beamte/-innen, die sich nahezu hälftig aufteilen auf die Entlastung durch den Übergang eines Teils der Beschäftigten der Jobagentur auf den Ennepe-Ruhr-Kreis und auf die ersten spürbaren Ergebnisse der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Personalbereich. Weitere rd. 1,2 Mio. Euro Entlastungen entstehen durch geringere Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und für Überstunden, die sich aus den organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung von nicht genommenem Urlaub bzw. nicht abgebauten Überstunden am Jahresende ergeben.

Die Versorgungsaufwendungen belaufen sich unverändert auf rd. 7 Mio. Euro.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen mit rd. 16,4 Mio. Euro rd. 2 Mio. Euro unter dem Vorjahressatz. Dieses ist nahezu ausschließlich auf die im Vorjahr eingeplanten Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II zurück zu führen, wobei auch noch im Ansatz für 2011 rd. 0,6 Mio. Euro für diese Maßnahmen vorgesehen sind.

Die bilanziellen Abschreibungen sind entsprechend der bisherigen Finanzplanung fortgeschrieben worden. Eine abschließende Festlegung bleibt nach wie vor abhängig von der Feststellung der geprüften Eröffnungsbilanz. Gegebenenfalls sind an dieser Position in den nachfolgenden Haushaltsjahren noch Korrekturen erforderlich.
IV. Gesamtfinanzplan

Im Gesamtfinanzplan wird im Haushaltsjahr 2011 ein Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von rd. -13,3 Mio. Euro und ein Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von rd. -2,8 Mio. Euro ausgewiesen, so dass sich insgesamt ein Finanzmittelfehlbetrag von rd. 16,1 Mio. Euro ergibt.

Meine Damen und Herren, erfahrungsgemäß ist für Sie die geplante Netto-Neuverschuldung von besonderem Interesse. Diese können Sie aus dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit, d.h. aus der Differenz zwischen Tilgungszahlung für Darlehen und der Aufnahme von Darlehen ablesen. Dieser beläuft sich 2011 auf -1,7 Mio. Euro. Das bedeutet, dass für dieses Jahr eine Entschuldung i.H.v. 1,7 Mio. Euro vorgesehen ist. Für 2012 und 2013 sind insbesondere aufgrund des weiterhin geplanten Neubaus der Hauptfeuer- und Rettungswache Neuverschuldungen i.H.v. rd. 3,1 Mio. Euro bzw. rd. 4,4 Mio. Euro geplant, bevor für 2014 wieder eine Entschuldung i.H.v. rd. 2,1 Mio. Euro vorgesehen wird. Der Bestand an Investitionskrediten wird sich damit zum 31.12.2011 auf insg. rd. 81,5 Mio. Euro reduzieren.

Auszahlungen für Investitionen werden i.H.v. rd. 12,5 Mio. Euro ausgewiesen, wovon allein auf Baumaßnahmen rd. 10,7 Mio. Euro entfallen. Nur wenige einzelne Baumaßnahmen möchte ich nachfolgend gesondert kommentieren:

Zu beginnen ist mit dem Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache, weil dieser in besonderem Maße den investiven Teil des Haushalts beeinflusst und die politische Diskussion der vergangenen Monate aufgrund der Vorgaben der Kommunalaufsicht eine nicht ganz einfache war. Den Neubau der Feuer- und Rettungswache habe ich im Produkt 68.01 -Städtische öffentliche Gebäude- mit drei nahezu gleich großen Raten von rd. 3,5 Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 vorgesehen. Gleichzeitig habe ich die bisher in der Finanzplanung enthaltenen Erlöse aus Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen i.H.v. 1,7 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2011 und i.H.v. weiteren 5 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2012 nicht mehr in die Haushaltsplanung aufgenommen, weil sich die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich dagegen ausgesprochen hat. Da die nicht unwesentliche Neuverschuldung für die Planungsjahre 2012 und 2013 insbesondere aus diesen Veränderungen resultiert, ist verwaltungsseits beabsichtigt während der diesjährigen Etatberatungen in den zuständigen Fachausschüssen eine Verwaltungsvorlage vorzulegen, die Maßnahmen zur Finanzierung des Neubaus der Hauptfeuer- und Rettungswache enthält bei gleichzeitiger Vermeidung der Neuverschuldung. Um eine Duldung zum Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache durch die Kommunalaufsicht realistischer Weise noch erlangen zu können kommen wir nicht umhin, diese alternativen Finanzierungsvorschläge in einer Größenordnung von mindestens 6,7 Mio. Euro zu diskutieren und zu beschließen.

Weiterhin ist im Produkt 51.01 -Grundschulen- die Nachhaltigkeitspauschale Schulen sowohl für 2013 als auch neu für das Jahr 2014 mit jeweils 0,5 Mio. Euro dotiert. Gleiches gilt für das Produkt 68.01 -Städtische öffentliche Gebäude - im Planungsjahr 2013. Es bedarf aber noch Ihrer politischen Beschlüsse, um diese Pauschalen mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen.

Neu aufgenommen wurde ebenfalls im Produkt 68.01 -Städtische öffentliche Gebäude- die Grundsanierung des Verwaltungsgebäudes Bahnhofstr. 48 mit rd. 0,5 Mio. Euro. Diese Sanierung ist vorgesehen, weil nach dem städtischen Raumkonzept langfristig der Erhalt des Verwaltungsgebäudes Bahnhofstr. 48 zu Verwaltungszwecken vorgesehen ist und eine Aufgabe zu anderen Zwecken nicht mehr beabsichtigt wird. Mit der Sanierung kann erreicht werden, dass die Fachbereiche 30 und 51 ganz bzw. zu einem großen Teil nicht nur organisatorisch, sondern auch räumlich zusammen gelegt werden. Zudem kann die räumlich beengte Situation für Verwaltungsarbeitsplätze im Dachgeschoss des Gebäudes Bahnhofstr. 48 gelöst und ein angemietetes Objekt gekündigt werden.

Im Produkt 70.01 -Abwasserbeseitigung- ist der Kanalbau für das Bebauungsplangebiet Nr. 103 „Bredenscheid-Mitte“ mit insgesamt rd. 2 Mio. Euro als neue Maßnahme vorgesehen. Dieser Kanalbau steht im Zusammenhang mit der planerischen Entwicklung des Ortsteils Bredenscheid.

Zur Finanzierung aller Investitionen fließen Zuwendungen i.H.v. rd. 4,3 Mio. Euro. Ferner sind Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen, also überwiegend aus Grundstücksveräußerungen i.H.v. rd. 4,1 Mio. Euro vorgesehen.

Der Haushaltsplanentwurf 2011 sieht die Aufnahme von Liquiditätskrediten i.H.v. rd. 17,8 Mio. Euro vor. Die Haushaltskonsolidierung muss daher nach wie vor dem dringenden Ziel dienen, die Aufnahme von Liquiditätskrediten soweit wie möglich zu vermeiden. Im Moment ist aufgrund des niedrigen Zinsniveaus der Zinsaufwand für die sogenannten Kassenkredite verhältnismäßig gering. Sobald das Zinsniveau spürbar steigt, droht hier eine starke Belastung des städtischen Haushalts.

Damit bin ich am Schluss meiner Ausführungen angelangt. Ihren Etatberatungen in den Fraktionen wünsche ich einen guten Verlauf, auch wenn der Beratungszeitraum im Vergleich zu früheren Jahren etwas verkürzt wurde. Gerne stehe ich Ihnen zur Teilnahme an Ihren Beratungen in den Fraktionen zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

„Es gilt das gesprochene Wort!“

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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