Richtiges Verhenalten im Supermarkt!

Wer gegen aufgestellte Regeln verstößt, kann im Supermarkt schnell Ärger bekommen. Der Grund sind steigende Zahlen bei Diebstahl und Schadensfällen. Da haben viele stark aufgerüstet und das neue Sicherheitspersonal steht erheblich unter Erfolgszwang.
Was aber ist für einen ruhigen Einkauf zu beachten?
Beim Betreten des Ladens sollte man immer einen Einkaufswagen ausleihen. Niemals mit eigener Tasche einkaufen. Ein großes Unternehmen in Hattingen weist seine Kunden darauf hin, dass keine Waren aus anderen Geschäften in den Laden gebracht werden dürfen.
Kommt man nun endlich in den Laden, wird man von frischen Kirschen angelacht. Darf man diese aber nun probieren? Auf keinen Fall ohne Erlaubnis. Der § Mundraub existiert nicht mehr. Bestimmte Ware darf nicht angefasst werden. Gemüse darf angefasst werden, wenn es nicht zerdrückt wird. Nicht verpackte Backwaren verpflichten durch anfassen zum Kauf. Tiefkühlkost darf nicht durch den Laden geschoben werden und dann in die Truhe zurückgelegt werden. Da die Kühlkette unterbröchen sein könnte, ist das untersagt.
Fleisch oder Käse ist in der SB-Theke oft in Folie eingeschweißt. Natürlich darf der Kunde diese nicht entfernen. Verpackungen dürfen nur nach Art der Ware geöffnet werden. Ist das Öffnen erlaubt, muß aber das Teil noch von einem anderen Kunden gekauft werden können. Flaschen und Gläser werden grundsätzlich nicht geöffnet.
Überkommt jemand der große Durst, darf das Getränk erst genossen werden, wenn es an der Kasse bezahlt wurde.
Beliebt ist aber auch das Lesen von Zeitungen und Zeitschriften an den Auslagen. Erlaubt ist lediglich das Lesen der Inhaltsverzeichnisse. Wird ein Exemplar beim Lesen beschädigt - Beispiel Eselsohr - , muss das Exemplar gekauft werden.
Merke: Das Hausrecht liegt immer beim Inhaber. Der "König Kunde" ist nur Gast.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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