Mehr Rechte für Vereine gegen Krawallmacher!

Wir erleben es wöchentlich: in Stadien fliegen mitten im Stadion große Böller über die Ränge in die Zuschauer. Selbsternannte Fans geraten aneinander, richtige Krawalle entstehen. Jemand bekommt eine volle Getränkedose an den Kopf. Das Schlimme besteht dann darin, dass es bei den Übergriffen fast immer Verletzte gibt. Und es kommt zu Verfahren, nach denen der betreffende Verein oft auch eine Verbandstrafe kassiert.
Dagegen hat sich der 1.FC Köln nun zur Wehr gesetzt. Sie bekamen vor dem Bundesgerichtshof Recht zugesprochen. Der Werfer eines Kanonenschlages konnte festgestellt werden. Nachdem der 1.FC Köln eine Strafe vom Fußballverband erhalten hatte, wollte er diese Auflage von dem gestellten Täter erstattet haben. Der Beschuldigte wehrte sich und bekam vor dem Landgericht noch Recht. Aber der Bundesgerichtshof sah den Fall anders und gab dem 1.FC Köln Recht.
Man sah ein, dass nicht kollektiv ein ganzer Verein bestraft werden kann, wenn der Täter festgestellt werden kann. (AZ VH ZR 14/16)

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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