Einschränkungen beim Dienstbetrieb
Nötige Maßnahmen in Heiligenhaus

„Ich habe gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand und den betreffenden Fachbereichsleitungen einschneidende Maßnahmen treffen müssen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen“, informiert Bürgermeister Michael Beck. | Foto: Maren Menke
  • „Ich habe gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand und den betreffenden Fachbereichsleitungen einschneidende Maßnahmen treffen müssen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen“, informiert Bürgermeister Michael Beck.
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Welche Dienststellen in Heiligenhaus in kommender Zeit geschlossen bleiben und wie Ansprechpartner in dringenden Fällen zu erreichen sind, zeigt folgender Überblick:

„Nach den landesweit angeordneten Schließungen des Schulbetriebs und der Kinderbetreuungsangebote, habe ich gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand und den betreffenden Fachbereichsleitungen darüber hinausgehende, einschneidende Maßnahmen treffen müssen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus nach Kräften zu verlangsamen“, macht Bürgermeister Michael Beck die derzeitige Lage deutlich.

Schließung öffentlicher Einrichtungen

Analog zur Schließung der Schulen und Kitas werden daher alle städtischen Einrichtungen  (Musikschule, Stadtbücherei, Jugendfreizeitheim „Der Club“, Spielhaus Oberilp, Vhs) sowie alle städtischen Sporteinrichtungen zunächst bis einschließlich Sonntag, 19. April, geschlossen.
Ebenfalls für den gleichen Zeitraum ist die Schließung privatrechtlich organisierter Einrichtungen wie Seniorenbegegnungsstätten, der Museen, Bars und sonstiger Vergnügungs-, Freizeit- und Begegnungsstätten vorgesehen. Eine entsprechende ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung für den Bereich der Stadt Heiligenhaus wurde erlassen und bekannt gemacht.

"Wir finden eine unbürokratische Lösung"

Aufgrund unterschiedlicher Anfragen zur Erstattung von Gebühren für nicht erbrachte beziehungsweise noch ausfallende Betreuungsangebote im Bereich der Kindertageseinrichtungen, der Offenen Ganztagsschule (OGS) oder auch des Musikschulunterrichts „werden wir für die betreffenden Personenkreise sehr unbürokratische Lösungen finden“, versichert der Bürgermeister.
Ergänzend wurde zudem beschlossen, die städtischen Veranstaltungen nicht nur bis zum 5. April, sondern ebenfalls bis zum 19. April nicht stattfinden zu lassen. Auch die Schließung des Heljensbad wird sich auf den Zeitraum bis zunächst 19. April erstrecken. 

Einschränkungen des Dienstbetriebs

Um innerhalb des Rathauses mögliche Infektionsketten zu behindern, wurde vereinbart, das Rathaus für den ungeregelten öffentlichen Publikumsverkehr zu schließen. Die Kapazitäten für eine telefonische Beratung und für Bürgeranfragen werden dementsprechend deutlich ausgebaut und über den Telefonhauptanschluss: 02056/130 zu erreichen. Neben telefonisch abzuklärenden Sachverhalten erfolgt hierüber auch die Vermittlung einer Terminvergabe für notwendige, persönliche Vorsprachen, soweit es sich um derzeit zwingend notwendige Amtsgeschäfte handelt, die keinen Aufschub dulden.

Trauungen können vollzogen werden

Bezüglich bereits terminierter Standesamtstermine weist die Stadt darauf hin, dass aufgrund eines entsprechenden Erlasses die Trauungen vollzogen werden, jedoch mit der Einschränkung, dass sich maximal vier Personen während der Trauung im Trauzimmer aufhalten dürfen.

Der Wochenmarkt findet weiter statt

Als Veranstaltung, die der Versorgung der Bevölkerung dient, wird der mittwochs und samstags stattfindende Wochenmarkt auch weiterhin stattfinden. Der für Donnerstag, 2. April, geplante Feierabendmarkt muss hingegen ausfallen.
Einen aktuellen Überblick zu den unterschiedlich notwendig ergriffenen sowie weiteren hier nicht aufgeführten Maßnahmen und Angeboten finden Bürger aus Heiligenhaus, neben allgemeinen Informationen zum Thema Corona-Virus (Covid 19), zudem jeweils aktuell auf www.heiligenhaus.de.

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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