Das neue RVR-Gesetz schafft Sonderstellung für das Ruhrgebiet und benachteiligt unseren Raum

Zum vom Landtag novellierten Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVR) nimmt Arne Hermann Stopsack (FDP) als Fraktionsvorsitzender in Hemer und Mitglied der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Stellung:

Nur wenigen Bürgern ist der Regionalverband Ruhr (RVR) mit Sitz in Essen ein Begriff. Dabei ist der gesetzliche Zweckverband (Pflichtverband) als übergreifende kommunale Organisation der kreisfreien Städte des Ruhrgebietes und der sie umgebenden Kreise mit fast fünf Millionen Einwohnern und einem Jahresetat von ca. 70 Mio. Euro keinesfalls ganz unbedeutend. Der Märkische Kreis gehört dem RVR nicht an; der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Kreis Unna und die kreisfreie Stadt Hagen dagegen schon.

Der Landtag hat jetzt mit den Stimmen von SPD, Grünen sowie der CDU das umstrittene novellierte Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVR) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, den RVR als administrative und politische Klammer des Ruhrgebietes zu stärken. Letztlich bedeutet dies, dass der RVR in NRW in vielerlei Hinsicht eine Sonderstellung erhalten wird. Die beschlossene Änderung wird tiefgreifende Veränderungen in der kommunalen Familie in NRW bedeuten und die Interessen der anderen Teilregionen, also auch des MK, unmittelbar negativ tangieren.

Grundsätzlich ist die Überlegung, wie die einzelnen staatlichen Ebenen effizient, bürgernah, zeitgemäß und gerecht organisiert sein sollen, immer sinnvoll. Ebenso muss die interkommunale Zusammenarbeit auf vielen Feldern gestärkt werden, aber eben auf freiwilliger Basis und nicht von oben bestimmt.

Nach Beschluss sollen 2020 die Bürger direkt Abgeordnete in ein Ruhrparlament wählen können. So etwas lehne ich (wie auch die FDP-Fraktion in Düsseldorf) entschieden ab. Wir brauchen keine immer stärkere Nebenregierung dort, die als Fremdkörper zwischen den Kommunen und dem Land stehen wird. Innerhalb des RVR werden dann die kleineren Kreise von den Schwergewichten wie Dortmund und Essen erdrückt.

Insgesamt ist das RVR-Gesetz nicht auf die Konsolidierung bestehender, sondern auf die Schaffung neuer Aufgaben angelegt. An keiner Stelle des RVR-Gesetzes lässt sich erkennen, wo zukünftig lokale Funktionen und Zuständigkeiten zugunsten einer ruhrgebietsweiten Aufgabenerbringung wegfallen sollen. Doppelstrukturen und zusätzliche Verwaltung sind immanente Bestandteile des RVR-Gesetzes. Dabei müsste das Gegenteil der Fall sein. Dann wäre den Menschen im Ruhrgebiet wirklich geholfen. Es entsteht letztlich mehr statt weniger Bürokratie. Die Initiative zu dem Gesetz ging maßgeblich von der SPD aus und ist politisch motiviert, um das mehrheitlich rote Ruhrgebiet zu bevorzugen. Es scheint so, dass hier wieder Versorgungsposten für die eigene politische Klientel von SPD und CDU geschaffen werden sollen.

Unter dem Strich ist dieser Vorstoß abzulehnen. Es kann nicht sein, dass das Ruhrgebiet einen institutionellen und finanziellen Sonderstatus erhält, der zu Lasten der anderen Regionen geht. Schon jetzt ist das Ruhrgebiet besser gestellt und erhebliche finanzielle Mittel fließen aus den wirtschaftlich starken Regionen Westfalens dorthin.

Autor:

Andrea Lipproß aus Hemer

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