Stadt Hemer öffnet Sportplätze
Neue Coronaschutzverordnung verbietet zwar Freizeit- und Amateursport, regelt aber auch Ausnahmen.
Die Stadt Hemer teilt mit, dass entsprechend der seit heute geltenden Coronaschutzverordnung die städtischen Sportplätze ab sofort wieder geöffnet werden. Zwar ist der generelle Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen nicht erlaubt, der Fachdienst Schule und Sport reagiert mit dieser Entscheidung allerdings auf geregelte Ausnahmen.
Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist der Sport von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes genauso möglich wie die Ausbildung im Einzelunterricht. Auch dürfen Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen Sport treiben.
Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.
Die Gemeinschaftsräume und Duschen bleiben weiterhin geschlossen, während WC-Bereiche genutzt werden dürfen. Darüber hinaus muss die Rückverfolgbarkeit von Kontakten gewährleistet sein und die Hygieneregeln eingehalten werden. Dementsprechend sind seitens der Vereine Anwesenheitslisten zu führen, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können.
Abschließend hat die Stadt Hemer festgelegt, dass auf dem Sportplatz Ihmert derzeit ausschließlich eine Nutzung durch Vereine möglich ist.
Autor:Stephan Faber aus Iserlohn |
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