Ehemalige Mitarbeiterin des Finanzamtes Iserlohn vor Landgericht

Foto: Sylvia Mönnig

(Von Patricia Prange)

Eine ehemalige Mitarbeiterin des Finanzamtes Iserlohn soll sich ein erhebliches Zubrot „verdient“ haben, indem sie hunderte Steuererklärungen schönte.

Vor dem Hagener Landgericht hat der Prozess gegen die 46-jährige Frau wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zur Steuerhinterziehung begonnen. Sie soll einen Steuerschaden von ungefähr 200.000 Euro verursacht haben.
Den Blick gesenkt, in der Hand ein Taschentuch, das sie ständig zu einer kleinen Kugel knüllte, stellte sich die Frau größtenteils als Opfer der Umstände dar. Sie und ihr Ehemann seien schwerkrank. 2002 brach für das Ehepaar eine schwere Zeit an, als der Mann seine Arbeit nicht mehr ausüben konnte. Ungefähr 2003 seien dann erstmals Bekannte und Verwandte zu ihr gekommen, die offenbar ihren „guten Draht“ zum Finanzamt nutzen wollten und sie baten, für sie die Steuererklärungen zu machen. Für die kleine Mühe bekam sie 15 oder 20 Euro, erklärte die Angeklagte. „Das hat sich dann gesteigert im Laufe der Jahre. Ab 2004 waren es dann 30 bis 50 Euro“, so die Frau weiter. Einige Male erhielt sie laut Anklageschrift aber bis zu 500 Euro für ihre Dienste – je nachdem, was sie für die Steuerpflichtigen „herausholte“. Das bestritt die Iserlohnerin aufs Energischste.

Fanatsievoll zu Werke gegangen

Laut Anklage manipulierte sie von nun an bis 2008 die Steuererklärungen ihrer „Kunden“, damit diese bei der Steuer wieder was rausbekämen. Dabei ging sie offenbar sehr fantasievoll zu Werke. Vom Staplerschein bis hin zur Zahnbehandlung landete alles als „außergewöhnliche Belastungen“ oder „Werbungskosten“ in den Steuererklärungen. Dabei soll die Iserlohnerin auch schon mal übers Ziel hinausgeschossen sein und kurzerhand eine Gewerkschaft mit dem Namen „Schwesternverband“ erfunden haben, an die die Steuerpflichtigen gezahlt hätten. Einem Paar schrieb sie Kosten für eine künstliche Befruchtung auf, heißt es weiter. Ein anderer Steuerzahler hatte auf dem Papier hohe Kosten durch die Beerdigung seines Vaters – nur dass der ältere Herr sich weiterhin bester Gesundheit erfreut, so der Vorwurf.

Angeklagt: Steuerhinterziehung in vier Fällen

Die Angeklagte beteuerte vor Gericht, dass sie vom größten Teil der falschen Angaben nichts gewusst habe. Sie habe meist nur drüber geschaut und das aufgeschrieben, was die Steuerpflichtigen in ihren Erklärungen stehen haben wollten.
Die Ironie an der Geschichte: Die Einkünfte hat die Frau in ihren eigenen Steuererklärungen nie angegeben. Daher ist sie noch zusätzlich wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen angeklagt.

Autor:

Karola Schröter aus Hemer

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