Missbrauchs-Urteil: sieben und acht Jahre Haft

Foto: Sylvia Mönnig

(Von Patricia Prange) Ein 43-jähriger Iserlohner und sein 26-jähriger Neffe haben sich über Jahre massiv an zwei Kindern vergangen. Vor dem Hagener Landgericht räumten die beiden Männer Ende November einen Großteil der Taten ein. Jetzt hat das Gericht den 43-jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu acht Jahren und 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Sein Neffe bekam sieben Jahre Haft.
Äußerlich ungerührt nahmen die beiden Angeklagten das Urteil entgegen. Das Gericht hatte sich bei der Urteilsfindung auf die Einlassungen der beiden Männer gestützt. Der ältere Mann hatte von etwa 400 angeklagten sexuellen Übergriffen rund 200 zugegeben. Sein Neffe gestand rund 30 Taten.
Die sexuellen Übergriffe auf einen Jungen und ein Mädchen aus der Familie der Angeklagten begannen vermutlich, als die Kinder im Alter zwischen sieben und zehn Jahren waren. Die Kinder waren oft Übernachtungsgäste bei dem Dort kam es zu ersten sexuellen Handlungen an dem Mädchen und etwas später auch an dem Jungen. Über Jahre hinweg verging sich dann der 43-jährige Mann aus Iserlohn vor allem an dem Jungen, dem Bruder des Mädchens. Mit Versprechungen, Ausflügen und kleinen Geschenken köderte er das Kind und missbrauchte es auf massivste Weise in seiner Iserlohner Wohnung.
Etwa 2011 begann auch der Neffe des Angeklagten, den Jungen massiv zu missbrauchen.
Über die Konsequenzen ihres Tuns machten sich die beiden Männer offenbar zu keinem Zeitpunkt Gedanken. Die Taten hätten sich „spontan ergeben“ drückte es der 43-jährige in seiner Einlassung aus. Beide Angeklagten hatten lediglich Angst, aufzufliegen. Erst Ostern dieses Jahres vertrauten sich die mittlerweile 16-Jährigen einigen Familienmitgliedern an.
Die Jugendlichen leiden immer noch psychisch unter dem, was vorgefallen ist – insbesondere der Junge. Er befindet sich derzeit in Therapie.
Dementsprechend hart fiel das Urteil aus. Der 43-jährige habe seine Vertrauensstellung bei dem Jungen ausgenutzt, der ihn wie einen Vaterersatz betrachtet habe, hieß es in der Urteilsbegründung. Einziger positiver Punkt für die Angeklagten: Mit ihren Geständnissen haben sie den beiden Kindern eine Aussage vor Gericht erspart.

Autor:

Karola Schröter aus Hemer

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