Corona-Update
Neue Regeln für Reiserückkehrer in NRW

Seit Montag, 9. November, gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Einreiseverordnung. Sie regelt Vorschriften zu Quarantänen für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten im Rahmen der Corona-Pandemie. Betroffene sind weiterhin verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt bei Einreise zu informieren und sich umgehend nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.

Neu ist: Die Quarantäne kann nicht mehr durch einen negativen Coronatest vermieden oder sofort nach Einreise beendet werden. Stattdessen ist der Test frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise möglich. Damit verbinden die Verantwortlichen die Hoffnung auf mehr Sicherheit beim Feststellen einer Infektion. Zudem setzen sie auf eine abschreckende Wirkung der mindestens fünftägigen Quarantäne. Dies könnte Menschen dazu bewegen, von Reiseplänen doch noch Abstand zu nehmen.

Weitere wichtige Regeln im Überblick:

Reisende, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unmittelbar nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt vor der Einreise mittels der neuen digitalen Einreiseanmeldung www.einreiseanmeldung.de zu informieren. Sollten binnen zehn Tagen nach Einreise trotz eines negativen Ergebnisses Symptome auftreten, ist das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und erneut ein Test durchzuführen.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für diejenigen, die nur auf Durchreise waren und für diejenigen, die für bis zu 24 Stunden im Grenzverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg unterwegs waren. Auch Aufenthalte aus dringenden familiären Gründen und bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems unabdingbar sind sowie bei Beschäftigten im Güter-, Waren- und Personenverkehr gelten bei einer Dauer von bis zu 72 Stunden als Ausnahmen.

Darüber hinaus sieht die Verordnung weitere Ausnahmen von der Quarantäne - allerdings teilweise mit einer verpflichtenden Testung - vor. Die Verordnung kann unter www.land.nrw/corona im Wortlaut nachgelesen werden.

Testungen im EN-Kreis

Nach wie vor sind folgende Schulen im Fokus, weil einzelne Schüler oder Lehrer positiv auf das Corona-Virus getestet worden sind:

unter anderem die Robert-Bonnermann-Grundschule, die Realschule Bleichstein und die Friedrich-Harkort-Schule in Herdecke, die Grundschule Grundschöttel, das Werner-Richard-Berufskolleg und die Georg-Müller-Schule in Wetter.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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