Beamtenbesoldung: SPD trifft Entscheidung gegen die Betroffenen und die Vernunft

Markus Schlüter, Fraktionsvorsitzender

Mit großer Bestürzung hat die CDU-Fraktion auf das Stimmverhalten der SPD in der vergangenen Ratssitzung reagiert.
"Es ist nicht nachvollziehbar, dass hier bewusst eine Resolution gekippt wurde, nur weil sie aus der Feder der CDU und der FDP stammt," kritisiert der CDU-Fraktionsvorsitzende Markus Schlüter.
"Scheinbar ist nur der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion eine Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten ernsthaft wichtig."

Die von CDU und FDP erstellte Resolution, sollte die rot-grüne Landesregierung dazu auffordern, den ausgehandelten Tarifabschluss auch vollständig auf alle Beamten im Land und in den Kommunen zu übertragen und eine gerechtere Einkommensentwicklung in Nordrhein-Westfalen zu garantieren.
Denn das in der vergangenen Woche im Landtag verabschiedete Gesetz sieht im Wesentlichen vor, den im März getroffenen Tarifabschluss (lineare Entgelterhöhung ab 01.01.2013 um 2,65%, ab 01.01.2014 um weitere 2,95%) nur gestaffelt auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Landes, also auch auf die Beamten der kommunalen Dienstherren zu übertragen.

Die CDU Fraktion und die FDP Fraktion im Rat der Stadt lehnen die vorgesehenen Einschränkungen bei der Übernahme des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich ab.
Markus Schlüter: "Damit sind wir übrigens nicht alleine! Auch die SPD Fraktion Dortmund und die SPD Fraktion Gelsenkirchen haben teilweise mit anderen Fraktionen entsprechende Resolutionen im jeweiligen Rat mit großer Mehrheit verabschiedet. Dies macht das Verhalten der Herner Sozialdemokraten bei der Abstimmung noch unverständlicher - die betroffenen Frauen und Männer werden es ihnen danken."
Die Beamtenschaft hat nach Auffassung der CDU-Fraktion bereits in der Vergangenheit eine Vielzahl von finanziellen Opfern erbracht (verzögerte Besoldungsanpassung, Absenkung der Sonderzahlungen, Erhöhung des Selbstbehalts bei der Beihilfe, Verlängerung der Arbeitszeit), so dass die Einkommensentwicklung hinter der Entwicklung im Tarifbereich zurückgeblieben ist. Die Schere wird sich mit der jetzt beschlossenen Teilübernahme weiter öffnen.

Es gibt aber auch schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen den Beschluss. Einmal mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz – es ist nicht zu erklären, warum gerade Beamten im gehobenen und höheren Dienst die Anpassung verweigert werden soll, anderen Besoldungsgruppen dagegen nicht. Auch wegen dem aus dem Grundgesetz Art 33 Abs. 5 abgeleiteten Abstandsgebot, wonach die Bezüge entsprechend der unterschiedlichen Wertigkeit der Ämter abgestuft sein müssen, ergeben sich Überprüfungsmöglichkeiten vor dem Landesverfassungsgericht.

"Eine Verweigerung der Anpassung bei den Beamten wird zwangsläufig dazu führen, dass diese Praxis als Bestrafung empfunden werden wird. Dies wird sich demotivierend auf die Betroffenen auswirken," warnt Markus Schlüter.

Autor:

Daniela Spengler aus Herne

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