BAG Urteil spaltet die Belegschaft

Der CDA Kreisverband Herne zeigt sich enttäuscht über das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hinsichtlich der Entsendung von Leiharbeitern.
„Eine dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft muss verhindert werden“, so Frank Heu .
Geklagt hatte ein IT Sachbearbeiter, der als Leiharbeiter einer Krankenhausgesellschaft „vorrübergehend“ überlassen wurde. Der IT Sachbearbeiter verlangte eine Festeinstellung sowie die Zahlung der entstandenen Lohndifferenz. Die Begründung lautete: Er sei nicht nur vorrübergehend überlassen worden, deshalb sei ein Arbeitsverhältnis mit dem Krankenhausbetreiber zustande gekommen. Das jedoch sah das BAG anders ( Az:9AZR 51/13)
Die Richter sahen keinen Klärungsbedarf was „ vorrübergehend“ bedeutet. Erst im Juli des Jahres hatten die Richter jedoch betont, dieser Satz sei“ nicht lediglich“ ein unverbindlicher Programmsatz, sondern untersage die nicht nur vorrübergehende Arbeitnehmerüberlassung. Zugleich sprachen sie den Betriebsräten ein Vetorecht zu, wenn Leiharbeiter nicht nur vorrübergehend eingesetzt werden sollen.

Autor:

Frank Heu aus Herne

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