Die Frist läuft - Nur ein P-Konto schützt bald vor Pfändung des Existenzminimums

Susanne Wolf rät, sich zügig beraten zu lassen.Foto: Erler
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Plötzlich ist das Konto leer. Damit sie keine böse Überraschung erleben, sollten sich Menschen, die von Pfändung bedroht sind, schleunigst um ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto kümmern. Das rät Susanne Wolf von der Schuldnerberatung.
„Nur damit wird vom 1. Januar 2012 an bei überschuldeten Personen das Existenzminimum geschützt“, weist die Leiterin der Schuldnerberatung auf die neue Gesetzeslage hin. Seit dem 1. Juli 2011 gibt es dieses „P-Konto“. Mit Ende dieses Jahres läuft die Übergangsfrist ab, bis zu der auch noch auf andere Weise das Existenzminimum vor Pfändung geschützt werden konnte.
Das P-Konto ist ein Guthabenkonto, das im Falle einer Pfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht. Bei Alleinstehenden beträgt dieser dann auf dem P-Konto eingetragene Freibetrag 1028,89 Euro, für unterhaltsberechtigte Angehörige steigt die Summe. Bei zweien beispielsweise sind es dann 1631,84 Euro.
Das Geld auf dem Konto ist in Höhe des eingetragenen Betrages für einen Monat gesichert. Ist am Monatsende noch etwas davon übrig, wird es für einen weiteren Monat vor Pfändung geschützt.
Wer sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln möchte, muss sich an sein kontoführendes Kreditinstitut wenden und eine Bescheinigung vorlegen, die von einer der folgenden Stellen ausgefüllt wurde: Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger, Rechtsanwälte, Steuerberater und anerkannte Insolvenzberatungsstellen, wozu die Schuldnerberatungen gehören. (Bei ALG II-Empfängern reicht der Bescheid!)
„Zu beachten ist, dass das Konto nicht für Familien sondern nur für Einzelpersonen eingerichtet werden kann und jeder nur ein Konto haben darf“, nennt Susanne Wolf weitere Voraussetzungen. Was man noch wissen sollte: Eine Meldung zur Schufa erfolgt automatisch.
„Bitte nicht bis zum Ende des Jahres warten“, rät die Schuldnerberaterin allen Betroffenen. Wer Beratung suche, sollte sich jetzt um Termine kümmern. (Tel.: 02323/ 99 498-60.

Autor:

Rainer Rüsing aus Herne

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