Flexstrom-Insolvenz: Stromkunden sollten Ruhe bewahren

Am Freitag (12. 4.) hat der Berliner Energieanbieter Flextrom AG Insolvenz angemeldet. Betroffen sind rund 500.000 Haushaltskunden der Flexstrom-Gruppe, zu der auch die Unternehmen Löwenzahn Energie und OptimalGrün gehören.

Die Verbraucherzentrale Herne rät betroffenen Haushalten, vorerst Ruhe zu bewahren. Die Insolvenz ist nicht gleichbedeutend mit Lieferstopp. So lange Flexstrom-Kunden noch mit Energie versorgt werden, müssen sie sich vertragstreu verhalten – also auch die monatlichen Abschläge zahlen. Größere Vorauszahlungen sollte man allerdings nicht leisten, bis die Dauer der weiteren Versorgung feststeht. Erteilte Einzugsermächtigungen sollten möglichst sofort widerrufen werden. Kürzlich abgebuchte Beträge können Kunden von ihrer Bank binnen acht Wochen zurückbuchen lassen. Die Kündigung des Stromvertrags ist in den darin geregelten Fristen möglich, die Anmeldung der Insolvenz berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung.

• Es sollten höchstens noch monatliche Abschläge gezahlt werden.

• Auf größere Vorauszahlungen verzichten und gegebenenfalls auf monatliche Zahlungsweise umstellen.

• Erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.

• Zahlungen erst dann einstellen, wenn der Insolvenzverwalter mitteilt, dass das Unternehmen nicht mehr liefert.

Wie lange Flexstrom seiner Pflicht zur Lieferung nachkommt, muss der Insolvenzverwalter in nächster Zeit mitteilen. Die Verbraucherzentrale Herne wird weiter darüber informieren, was Verbraucher beachten müssen und tun können.

Kann der Vertragspartner nicht mehr liefern, erhält der Kunde ab diesem Zeitpunkt automatisch – und ohne es an Geräten oder im Haushalt zu merken - den Strom vom örtlichen Grundversorger, also von den Stadtwerken Herne. Grundversorger sind in solchen Notfällen gesetzlich zur Stromlieferung verpflichtet.

Einen individuellen Rechtsrat bei Problemen mit Energierechnungen und Anbietern erhalten Herner Bürgerinnen und Bürger in der Verbraucherzentrale Herne, Freiligrathstraße 12 nach Terminabsprache.

Öffnungszeiten der Beratungsstelle:
Montags und dienstags von 9-12 und 14-17 Uhr
Donnerstags von 11-14 und 16-19 Uhr
Freitags von 9-14 Uhr

Autor:

Bernhard W. Pleuser aus Essen-Kettwig

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