Interessantes aus dem Bereich Miete: Kündigung bei Verweigerung der Wohnungsbesichtigung gerechtfertigt

Vermieter müssen Mängel an der Mietsache beseitigen. Hierzu steht dem Vermieter das Recht zu die Mängel zu begutachten. Ermöglicht der Mieter die Begutachtung nicht, so stellt dieses eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Mieter eines Einfamilienhauses zahlreiche Mängel gemeldet. Als der Hausverwalter gemeinsam mit Handwerkern einen vereinbarten Termin zur Mängelbegutachtung wahrnehmen wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung mit dem Mieter.

Der Mieter verweigerte den Besichtigungstermin, zeigte jedoch die Mängel immer wieder neu an. Dazu legte er Belege in Form von Fotos und Videos vor, die die Mängel beweisen sollten. Nach zwei Jahren kündigte der Vermieter schließlich.

Zu Recht: Der Mieter habe seine vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt, so dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar sei, befand das Gericht. Der Mieter habe den Verwalter vor Anwesenheit der Handwerker ohne erkennbaren Grund des Grundstücks verwiesen, was als schwerwiegende Beleidigung aufzufassen sei. Trotz Abmahnungen habe der Mieter außerdem in der Folge immer wieder den Zutritt verweigert, was eine fristlose Kündigung letztlich unvermeidbar mache.
(Amtsgericht Berlin-Pankow, Urteil Az. 3 C 190/16)

Quelle: Anwaltsregister.de
Foto: Fotolia Dortmund Skyline
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Autor:

Thomas Autering aus Herne

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