Bild- und Urheberrecht für BürgerReporterInnen
Tipps zum Bildrecht: Vorsicht bei Fotos aus Museen oder Ausstellungen

Besonders in Museen und auf Ausstellungen, aber auch auf Konzerten und in historischen Gebäuden gilt: Höchste Vorsicht beim Veröffentlichen von Fotos.
  • Besonders in Museen und auf Ausstellungen, aber auch auf Konzerten und in historischen Gebäuden gilt: Höchste Vorsicht beim Veröffentlichen von Fotos.
  • hochgeladen von Jens Steinmann

In Nordrhein-Westfalen gibt es etliche Sehenswürdigkeiten, Ausstellungen, Museen und Panoramen, die es zu fotografieren lohnt. Dabei gilt erstmal: Fotografieren ist in Ordnung. Veröffentlichen aber oftmals nicht.

Als BürgerReporterInnen müsst ihr vorsichtig sein. Den allermeisten ist klar, dass Sie nicht einfach beliebige Fotos aus dem Internet nehmen dürfen, um damit ihre eigenen Texte zu bebildern. Nach der großen Aufregung um die DSGVO in 2018 ist jetzt auch allen klar, dass man beim Veröffentlichen von Bildern mit Menschen darauf aufpassen muss. Leider ist es in jüngster Zeit zweimal vorgekommen, dass BürgerReporter auf andere Weise gegen das Urheberrecht verstoßen haben – natürlich ohne böse Absicht.

Verstoß ohne böse Absicht

In gutem Glauben besuchten sie eine Ausstellung, auf der zeitgenössische Fotografien ausgestellt werden. Da das Fotografieren hier nicht grundsätzlich verboten ist, nahmen sich beide BR schöne Schnappschüsse (Fotokopien von den ausgestellten Bildern) mit nach Hause, die sie im Lokalkompass teilen wollten. Achtung: Das Veröffentlichen der Bilder ist ohne Genehmigung nicht erlaubt, da die Originalbilder durch das Leistungsschutzrecht geschützt sind.

"Ein Fotograf investiert viel Zeit, Geld und Mühe, um tolle und herausragende und eben nicht beliebige Aufnahmen zu erstellen. Aber sicherlich nicht dafür, dass die Bilder dann irgendwo anonym einfach geteilt werden!Respekt vor dem Eigentum und von dem kreativen Schaffen Anderer ist hier das Stichwort", macht Fotograf O. Kage deutlich. Und weiter: "Fotografen gehen auch nicht in fremde Gärten und pflücken die mühsam gezüchteten Rosen Anderer, um sie dann allen Vorbeikommenden zu schenken."

Da beide BR die Bilder der Ausstellung eigenmächtig wieder hochgeladen und somit veröffentlicht hatten, verstießen beide gegen das Urheberrecht und machten sich rechtlich belangbar. Zwar ist grundsätzlich auch eine Verwendung als Zitat möglich, allerdings nur unter sehr strengen Bedingungen

Hausrecht beachten

Grundsätzlich gilt auf Veranstaltungen und in Museen: Lieber nach den Regularien erkundigen, bevor man zu fotografieren beginnt. Im Kölner Dom etwa ist über das Hausrecht verfügt, dass überhaupt kein Foto aus dem Innenraum veröffentlicht werden darf. Auch wenn man hier also kein spezielles Gemälde abfotografiert und niemand mehr persönliche Urheberrechte innehat, ist das Veröffentlichen der Bilder abmahnbar. 

Die Lokalkompass-Redaktion rät dringend: In Museen, auf Veranstaltungen, Konzerten, in historischen Gebäuden etc. erkundigt euch lieber vorab nach den Regularien und möglichen Veröffentlichungen. Damit erspart ihr euch im Zweifelsfall hohe Nutzungsgebühren, die nachträglich zu leisten sind.

Hier erfahrt ihr mehr zur Verwendung von Bildern aus dem TV.

Autor:

Jens Steinmann aus Herne

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