Verbraucherberatung gibt Tipps zu Versicherungen
Urlaub in Corona-Zeiten absichern

Viele Menschen zieht es auch in diesem Jahr in die Ferne. Damit der Urlaub unter Pandemiebedingungen klappt, gibt die Verbraucherberatung Tipps über die richtigen Reiserücktrittsversicherungen. | Foto: Stephanie Klinkenbuß
  • Viele Menschen zieht es auch in diesem Jahr in die Ferne. Damit der Urlaub unter Pandemiebedingungen klappt, gibt die Verbraucherberatung Tipps über die richtigen Reiserücktrittsversicherungen.
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Die Urlaubsplanung ist auch in diesem Jahr ein schwieriges Unterfangen. Viele Menschen möchten verreisen, fragen sich aber, welche Reiseziele angesichts steigender Infektionszahlen sicher sind und ob sie Buchungen stornieren können. Reiserücktrittsversicherungen können deshalb gerade jetzt hilfreich sein. „Allerdings sollte man dabei auch auf bestimmte Punkte achten“, empfiehlt Bianca Pilath, Beraterin der Beratungsstelle Herne der Verbraucherzentrale NRW.

Die Expertin erklärt, welche Reiseversicherungen jetzt sinnvoll sind. Über eine Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Optionen sagt sie: „Auch in diesem Jahr bleibt die Corona-Lage unberechenbar, deshalb ist eine Reiserücktrittsversicherung vor allem bei teuren Reisen oder beim Urlaub mit Kindern ratsam“, sagt Bianca Pilath. Eine Reiserücktrittsversicherung tritt nicht nur bei Krankheit ein, sondern in der Regel auch beim Tod eines nahen Angehörigen oder beim plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes, teilweise auch bei Kurzarbeit.

Außerdem bieten viele Versicherer derzeit wegen Corona optionale Zusatzbausteine gegen einen geringen Kostenaufschlag an. Damit lasse sich etwa das Risiko absichern, dass man eine Reise wegen einer Quarantäne nicht antreten kann. Eine Klausel, die einen Versicherungsschutz bei einer Corona-Erkrankung ausschließt, muss deutlich in den Bedingungen formuliert sein.

Schlechtere Leistungen auf Portalen

Im Falle eines Neuabschluss' empfiehlt sie, dass dieser möglichst zeitnah zur Buchung der Reise erfolgen sollte. In der Regel ist dies spätestens 30 Tage vor Reiseantritt noch möglich. Die Expertin warnt jedoch beim Vertragsabschluss auf Buchungsportalen: Dort erhalte man häufig schlechtere Leistungen als bei Buchung direkt bei einem Reiseversicherer. Und stets sollte man im Blick haben, ob sich die Versicherung automatisch verlängert und welche Kündigungsfrist gilt.

Kein Rücktrittsgrund sei ein positiver Coronatest, da das keine schwere Erkrankung und somit ohne entsprechenden Zusatzbaustein kein Reiserücktrittsgrund ist. Auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist kein Rücktrittsgrund. Eine Reiserücktrittsversicherung trete grundsätzlich dann ein, wenn nach der Buchung der Reise und Abschluss der Versicherung der Urlauber oder eine mitversicherte Person krank wird und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen kann.

Krank werden kann man auch im Urlaub. Deshalb sei eine Auslandsreisekrankenversicherung auch wichtig. Sie übernimmt die Behandlungskosten bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland sowie die Kosten für einen Krankenrücktransport, wenn er medizinisch notwendig oder besser noch, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. „Das ist im Urlaub ein wichtiger Schutz, gerade bei Reisen in Länder außerhalb der EU“, sagt Bianca Pilath.

Auf Schutz bei Reisewarnung achten

Aber auch innerhalb der EU erhält man Kosten bei Krankheit im Urlaub nur teilweise zurück, privatärztliche Leistungen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Bei privat Versicherten komme es auf den persönlichen Tarif an. Grundsätzlich sollten Reisende derzeit darauf achten, dass ein Versicherungsschutz auch bei einer Reisewarnung im Zielland besteht oder wenn man selbst an Covid-19 erkrankt.

Manche Tarife verlängern den Versicherungsschutz, wenn eine im Urlaub angeordnete Quarantäne die Rückreise verzögert oder schützen zusätzlich, wenn man sich zum Zeitpunkt der ausgesprochenen Reisewarnung bereits im Ausland befindet.

Mehr zu Reiserücktrittsversicherungen und Corona gibt es unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/46677, mehr zu Auslandsreisekrankenversicherungen unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/10713.

Autor:

Stephanie Klinkenbuß aus Recklinghausen

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