Änderung der Hertener Müllabfuhrtermine in der kommenden Woche
Leerung Restabfallbehälter - keine Abfuhr der Biobehälter

Bei den Müllabfuhrterminen in der kommenden Woche kommt es zu Änderungen. | Foto: I. Lücke

Der Wintereinbruch sorgt seit Beginn der Woche für Verzögerungen bei der Abfuhr der Restabfall- und Altpapierbehälter, den grauen und blauen Tonnen.
Leider machen es ungeräumte Anliegerstraßen und zugeschneite Privatwege in einigen Teilen der Stadt weiterhin unmöglich, Abfallbehälter zu erreichen und zu leeren. Weil viele Restabfallbehälter stehen geblieben sind, ändern sich die geplanten Müllabfuhrtermine in der kommenden Woche, ab Montag, 15. Februar.
So findet anstatt der Leerung der Bioabfallbehälter, den braunen Tonnen, erneut eine Restabfallleerung (graue Tonnen) statt. "Leider kommen wir mit der Abfuhr nicht nach, sodass wir bei den nächsten Abfuhrterminen Prioritäten setzen müssen", erklärt Gregor Born, Leiter ZBH-Abfallwirtschaft. "Aufgrund der zu erwartenden, vergleichsweise geringen Bioabfallmenge, wird die Bioabfallsammlung deshalb für nächste Woche gestrichen."

Hinweise zur Leerung des Restabfalls – Graue Tonne

Restabfallbehälter, die noch nicht planmäßig geleert wurden, werden in der kommenden Woche ab Montag, 15. Februar, am regulären Leerungstag des Restabfallbehälters berücksichtigt. Behälter müssen am Morgen zur Leerung an die nächste geräumte Straße bereitgestellt werden. Der ZBH fährt nach und nach alle Bezirke ab.
Wichtig ist, dass die Wege frei von Eis und Schnee sind: Die Wegstrecke vom Haltepunkt des Abfallsammelfahrzeugs bis zum Behälterstandplatz muss geräumt sind. Der geräumte Bereich auf den Wegen muss breiter sein als die Behälter selbst, damit sie von den ZBH-Mitarbeitenden problemlos zum Fahrzeug gezogen werden können.
Wer in einer Anliegerstraße mit Anliegerräumpflicht wohnt, muss dafür Sorge tragen, dass die Straße geräumt ist, damit sie vom Abfallsammelfahrzeug befahren werden kann. Hat seitens der Anlieger keine Räumung der Straße stattgefunden, kann die Leerung der Behälter nicht gewährleistet werden.
Bürger die feststellen, dass der Inhalt im Abfallbehälter bereits festgefroren ist, sollten vor der Abfuhr die Abfälle mit einem Spaten oder ähnlichem vom Behälterrand lösen, damit die Abfälle beim Kippvorgang aus der Tonne rutschen. Festgefrorene Inhalte können nicht nachgefahren werden.

Hinweise zur Sammlung des Bioabfalls – Braune Tonne

Die Bioabfallleerung fällt nächste Woche grundsätzlich aus. Muss ein Bioabfallbehälter trotzdem dringend geleert werden, kann er am Leerungstag des Restabfallbehälters an den Straßenrand bereitgestellt werden. Es erfolgt keine Nachleerung. Die nächste reguläre Bioabfallsammlung beginnt in der Woche ab Montag, 1. März.

Hinweise zur Sammlung des Altpapiers – Blaue Tonne

Die Papiersammlung findet in der kommenden Woche nach dem regulären Abfuhrplan statt. Die Altpapierbehälter sind direkt an den Straßenrand der nächsten geräumten Straße bereitzustellen. Auch hier gilt: Es findet keine Abfuhr in nicht geräumten, nicht befahrbaren Straßen statt. Die Behälter, insbesondere die Papiercontainer, müssen zum Abfallsammelfahrzeug gerollt beziehungsweise geschoben werden können.
Zu beachten ist, dass stehengebliebene Behälter aus der aktuellen Leerungswoche nachfolgend nicht mehr berücksichtigt werden.

Hinweise zur Sperrmüllabfuhr

Für die ausgefallenen Sperrmülltermine von Montag, 8. Februar, bis Mittwoch, 10. Februar, gibt es einen Ersatztermin: Der stehengebliebene Sperrmüll wird am Samstag, 13. Februar, abgeholt.

Kontakt für Rückfragen
Für Rückfragen steht das Team der Abfallwirtschaft per E-Mail unter zbh-abfall@herten.de oder unter der Rufnummer 02366 303-101 zur Verfügung.

Hinweise zur Räum- und Streupflicht
Die aktuelle Straßenreinigungssatzung mit den Räum- und Streupflichten und der Klassifizierung der Straßen gibt es im Internet unter www.herten.de/winterdienst.

Autor:

Lokalkompass Herten aus Herten

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