Rechtswidrig
Widerspruch einlegen gegen zu hohe Abwassergebühren

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass die bisherige Praxis der Kommunen zur Berechnung der Abwassergebühren rechtswidrig ist. Seit Jahren wurden viel zu hohe Gebühren verlangt.

Wer kürzlich seinen Bescheid über die Abwassergebühren bekommen hat oder ihn demnächst erhält, sollte unbedingt Widerspruch dagegen einlegen, so Andreas Adán, Vorsitzender der Eigentümer- und Vermieterorganisation Haus und Grund.
Die nach der bisherigen Praxis berechneten Gebühren sind nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 17. Mai 2022 rechtswidrig und viel zu hoch. Die Kommunen haben bisher zu hohe Abschreibungen und Zinsen für die Infrastruktur in die Gebühren eingerechnet, wie das Gericht festgestellt hat.

In dem Widerspruchsschreiben sollte man sich explizit auf das Urteil berufen, das Aktenzeichen hierzu lautet „9 A 1019/20". Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab der Zustellung des Bescheids. Andreas Adán geht davon aus, dass die Kommunen die Gebühren nach dem Widerspruch aussetzen werden, bis eine Neuberechnung erfolgt ist.

Gegen eine Ablehnung des Widerspruchs könnten die Bürger schließlich mit guten Erfolgsaussichten klagen. Betroffene Haus- und Wohnungseigentümer finden rechtliche Beratung zum Thema beim örtlichen Eigentümerverein.

Zugleich appellierte Andreas Adán an alle Kommunen, die ihre Abrechnungen noch nicht verschickt haben, auf keinen Fall abzuwarten, bis es neue Berechnungsregeln gibt. Denn Vermieter dürfen die Betriebskosten nur 12 Monate lang gegenüber ihren Mietern abrechnen. Dazu brauchen sie die Gebührenbescheide also rechtzeitig. Wenn die Stadtverwaltungen nun abwarten würden, könnten Vermieter schlimmstenfalls auf den Gebühren ihrer Mieter sitzenbleiben. Die Kommunen sollten daher unbedingt vorerst weiter abrechnen wie bisher und die Widersprüche in Kauf nehmen.

Auch die Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Frischwasser werden ähnlich abgerechnet. Hier könnten sich ebenfalls Widersprüche und Klagen lohnen. Der Eigentümerverein hofft darauf, dass der Gesetzgeber möglichst bald klare und rechtssichere neue Regeln für die Gebührenberechnung aufstellt.

Autor:

Elke Donau aus Essen-Süd

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