Rechtsverordnung des Landes ab sofort in Kraft
Allgemeinverfügung in Hilden aufgehoben

Am gestrigen Sonntag, 22. März, hat das Land NRW eine neue Rechtsverordnung erlassen, die seit heute in Kraft ist. Demnach gilt landesweit unter anderem die Regelung, dass Versammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten sind. Ausgenommen davon bleiben Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Des Weiteren gelten Ausnahmen für zwingende berufliche Gründe oder zufällige Begegnungen im Nahverkehr oder bei der Versorgung für den täglichen Bedarf.

Die Allgemeinverfügungen der Stadt Hilden vom vergangenen Freitag, 20. März, ging – wie auch die Verfügungen anderer kreisangehöriger Städte – über diese Regelung hinaus. Sie wird nun jedoch aufgehoben.

Einheitliche Regelung begrüßt

Bürgermeisterin Birgit Alkenings erklärt: „Auch wenn die beschlossenen Maßnahmen zum Teil hinter unseren zurückbleiben, bin ich sehr froh, dass wir nun landes- und größtenteils auch bundesweit einheitliche Regelungen haben. Das gibt den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Unternehmen Handlungssicherheit!“

Außerdem bedankt sich Alkenings bei all denjenigen, die schon an diesem Wochenende Versammlungen unter freiem Himmel vermieden haben: „Nur wenn wirklich alle ihre sozialen Kontakte einschränken, können wir die Verbreitung des Virus eindämmen!“

Hohe Geldstrafen bei Verstoß

Bei einem Verstoß gegen die Regelung drohen weiterhin hohe Strafen. Die landesweite Rechtsverordnung spricht von Ordnungsgeldern von nicht unter 200 Euro und bis zu 25.000 Euro. In allen Städten sind daher Polizei und Ordnungsamt wie schon am Wochenende im Einsatz, um die Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollieren.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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