Das neue Infektionsschutzgesetz
Beförderung von Personen nur noch mit Schutzmasken FFP2

In Bus & Bahn nur noch FFP2 Maske | Foto: H. Nauen

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass ab sofort eine Beförderung von Personen nur noch mit einer FFP2 Atemschutzmaske zulässig ist.

Ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge) sieht die "Bundes-Notbremse" vor, dass bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr nur noch Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zulässig sind. Das gilt auch für die Beförderung behinderter Menschen.
Die Verwendung von OP- und Stoffmasken, Halstuch oder Schal ist nicht mehr gesattet.
Damit entfällt die bisherige Regelung, welche grundsätzlich auch sogenannte OP-Masken/medizinische Masken erlaubte.

Insgesamt wird damit die Sicherheit nochmals erhöht. In Bussen und Bahnen ist so der bestmögliche Schutz vor Ansteckung gegeben.

Weitere wichtige Elemente bei Fahrten mit Bus und Bahn:

  • Abstand halten zu anderen Fahrgästen (gleichmäßig im Fahrzeug verteilen)
  • Einkaufs- und Besorgungsfahrten verschieben auf Zeiten, in denen Berufspendler nicht unterwegs sind.
  • Der Verzicht während der Fahrt zu essen und zu trinken
  • Hygienehinweise der Bundesregierung und des RKI - wie gute Handhygiene und das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette beachten.
Autor:

Horst-Peter Nauen aus Hilden

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