Ergänzung zur Corona-Schutzverordnung
Nur mit negativem Schnelltest ist Shoppen weiter erlaubt

Foto: alexander.hauk/pixelio.de
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Wer ab dem 26. März einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen kann, hat die Möglichkeit trotz der geltenden Corona-Notbremse, Geschäfte, Museen sowie körpernahe Dienstleistungen mit vorheriger Terminbuchung, zu besuchen. Bundeskanzlerin Merkel allerdings verurteilt diese Maßnahmen zu tiefst.

In Abstimmung mit den Kreisangehörigen Städten und dem Land Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Mettmann , heute am 28. März 2021, eine für das gesamte Kreisgebiet geltende Allgemeinverfügung erlassen, die am 29. März in Kraft tritt.

Dort wird geregelt, dass die derzeitigen Öffnungen beibehalten werden können - jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mittagesaktuellem negativem Testergebnis. Der Kreis macht damit von der Möglichkeit Gebrauch, die in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes angeboten wird.

Das bedeutet in der Praxis:
In Supermärkten und privilegierten Geschäften für den täglichen Bedarf wie beispielsweise Drogerien kann weiterhin ohne ein negatives Testergebnis eingekauft werden. Dies gilt auch für den Friseurbesuch. Selbstverständlich müssen die Kunden eine FFP2- oder medizinische Maske tragen.

Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind (Lebensmittel, Drogerien, Blumenläden etc.) dürfen Terminshopping anbieten. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind zwingend. Kunden erhalten nur Zutritt mit tagesaktuellem bestätigten Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttest. Er darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Dies gilt auch für den Besuch von Museen, Kunstaustellungen, Galerien, Burgen und ähnlichen Einrichtungen.

Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eigehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig. Zutritt haben nur Kunden mit tagesaktuellem bestätigtem negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

In den Teststellen erhält der Bürger ein schriftliches Zeugnis über das Testergebnis. in einigen Teststellen ist auch eine gigitale Übermittlung zum Ausdrucken auf das Smatphone möglich. Hierfür gibt es ein einheitliches Testformular.
Die Bestätigung des negativen Tests wird vor dem Einlass in das Geschäft oder das Museum kontrolliert.
Testmöglichkeiten für die Stadt Hilden unter: www.coronatest-eu.com/hilden

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte: ,,Mit der neuen Fassung der Verordnung zieht Nordrhein-Westfalen die Corona-Notbremse - und eröffnet gleichzeitig Perspektiven. Die NRW-Variante hat zwei große Vorteile: Auf der einen Seite können betroffene Kreise und kreisfreie Städte die Notbremse ziehen und das öffentliche Leben wieder runterfahren. Auf der anderen Seite gilt: Die Test-Option wirkt wie ein Fangnetz für Coronainfektionen. Sie bietet den Anreiz für die Bevölkerung sich testen zu lassen und gleichzeitig können unerkannte und asytomatische Coronainfizierte erkannt und frühzeitig rausgefiltert werden. Denn: Jeder positive Schnelltest zieht einen PCR-Test nach sich."

Sind diese Maßnahmen vertretbar?
Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die meisten Wissenschaftler bedauern diese Alleingänge einiger Länderchefs zu tiefst, denn diese Kompromisse seien nicht das richtige Konzept um  möglichst schnell aus dieser Pandemie herauszukommen. ,,Einige sind sich der Ernsthaftigkeit nicht bewusst", sagte Merkel.

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NRW-Gesundheitsminister - Karl-Josef Laumann | Foto: Land NRW
Autor:

Horst-Peter Nauen aus Hilden

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