Bungertareal: BA Hilden kritisiert erschwerte Offenlage bei geschlossenem Rathaus
"Verwaltung will B-Plan durchbringen"

"Die Bauverwaltung will den Bebauungsplan offensichtlich trotz Corona-Beschränkungen mit der 'Brechstange' durchsetzen", befürchtet BA-Fraktionschef Ludger Reffgen. | Foto: Privat
  • "Die Bauverwaltung will den Bebauungsplan offensichtlich trotz Corona-Beschränkungen mit der 'Brechstange' durchsetzen", befürchtet BA-Fraktionschef Ludger Reffgen.
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Die Bürgeraktion (BA) bezweifelt die rechtliche Unbedenklichkeit der jetzt vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Offenlage des Bungert Areals. Das teilt die BA mit.

"Am 16. März beendete die Stadtverwaltung vorzeitig die Ende Februar begonnene Offenlage zu den Planungsabsichten für das Bungert-Areal. Aus gutem Grund: Das Rathaus war wegen Corona geschlossen worden.
Seit wenigen Tagen werde die Offenlage nun wieder durchgeführt und fortgesetzt werden. Obwohl das Rathaus aufgrund der Virus-Gefährdung immer noch geschlossen ist. Deshalb kann die Einsicht in die Planungsunterlagen auch nur unter erschwerten Bedingungen gewährt werden. Wer zur Offenlage will, muss sich telefonisch oder per Mail anmelden und sich um einen Termin bemühen, bevor er eventuelle Bedenken - beispielsweise gegen die Bebauung großer Grün- und Freiflächen - anbringen kann."
Die BA befürchtet, dass angesichts der bisher noch nicht zurückgenommenen Warnungen und der weiterhin gebotenen Empfehlung "Bleiben Sie zu Hause" insbesondere Menschen aus den Risikogruppen abgehalten werden könnten, von ihrem uneingeschränkten Recht auf Anhörung und Beteiligung Gebrauch zu machen. Das könnte das Verfahren rechtlich anfechtbar machen.
Die Bauverwaltung wolle den Bebauungsplan offensichtlich trotz Corona-Beschränkungen mit der "Brechstange" durchsetzen, so der Eindruck, der sich der BA aufdränge. Sonst würde das Verfahren ruhen gelassen, bis wieder Normalität hergestellt sei. Auf der anderen Seite, so BA-Fraktionsvorsitzender Ludger Reffgen, müsse gefragt werden, warum das Rathaus seine Dienststellen nicht generell wieder für persönliche Vorsprachen öffne und - wie andere Einrichtungen und Geschäfte auch - bei Publikumsverkehr mit Mund-Nasen-Schutz und Abstand gearbeitet werde. Dann sei vermutlich auch ein Offenlage-Verfahren rechtlich unbedenklich möglich, ohne es auf Biegen und Brechen zu betreiben.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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