Alter B-Plan verlor nach richterlicher Intervention die Gültigkeit
Kein Schwarzbau in Hilden

Die Genehmigung zum Bau einer Doppelhaushälfte am Liguster Weg geht auf ene richterliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts.  | Foto:  Dieter Donner

"Die jüngst von der Stadt Hilden gestartete Bürger- und Behördenbeteiligung, die über das Landesbüro der Naturschutzverbände an den BUND Hilden geleitet wurde, hat uns veranlasst gemeinsam mit Interessierten des BV-Hilden-Süd eine Ortsbegehung am Ligusterweg zu machen", teilt Dieter Donner vom BUND mit.

Hilden. Dabei stellte der BUND fest, dass dort bereits eine Baumaßnahme, zwei Doppelhaushälften, im Gange und weit fortgeschritten sei. "Da zu der gleichen Zeit im Hildener Rathaus die Offenlage zur geplanten Aufhebung des dort gültigen B-Plan Nr. 31 stattfindet, verwundert uns das", teilt Donner mit. Eine Entscheidung des Hildener Rates dazu sei nach Kenntnis des BUND noch nicht gefasst worden Auch eine sich darin anschließende Veröffentlichung im Amtsblatt sei nicht zu finden.
Die in der Sitzungsvorlage erwähnte und vorgeschlagene § 34er Lösung sei für den Fall gedacht, dass es keinen Bebauungsplan gibt. Aber nicht dafür, dass ein in die Jahre gekommener Bebauungsplan ersatzlos gestrichen und im Vorgriff darauf unzulässig Fakten geschaffen werden.
Dieses Vorgehen passe zur schon mehrfach geäußerten Kritik - "Planlos in Hilden" - und zeige, dass die Verwaltung vor ihren Aufgaben einer geordneten Stadtplanung kapituliere und sogar "Schwarzbauten" in Kauf nehme.
Der BUND bitte nun um eine schlüssige Erklärung zu dem Verfahrensstand. "Hierzu erwarten wir auch Aussagen zu der in der Sitzungsvorlage angesprochenen Problematik der Nähe zu den Hochspannungsleitungen, die auch in den Bildern in unmittelbarer Nähe - über den Dächern - zu erkennen sind. Uns ist bekannt, das die früheren Schutzabstände nicht mehr rechtlich verbindlich sind", so Donner. Dennoch müssten Mindestabstände geprüft und eingehalten werden.
"Das Bauvorhaben im Liguster-Weg ist unabhängig vom Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 31", teilt die Verwaltung auf Nachfrage mit. Der Bau eines Doppelhauses am Ligusterweg sei völlig legal. "Die Bebaubarkeit des fraglichen Grundstücks wurde bereits im Juli 2017 im Rahmen eines Gerichtsverfahrens festgestellt. Damals hatte die Stadt aufgrund der über dem Grundstück verlaufenden Hochspannungsleitungen eine Bebauung nicht befürwortet. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch anders und hat die Stadt zur Erteilung eines Bauvorbescheides aufgefordert. Dieser wurde dann im Oktober 2017 erteilt. Im September 2019 erfolgte dann die zwischenzeitlich beantragte Baugenehmigung."

Bau am Ligusterweg

"Im Rahmen des damaligen Ortstermins am Ligusterweg empfahl die Richterin auch eine Aufhebung des überholten Bebauungsplans Nr. 31. Grund war, dass die Festsetzungen aus dem Jahr 1965 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht mehr zeitgemäß und auch nicht mehr anwendbar ist. Demnach war der Bebauungsplan zur Unterbringung von Kleinsiedlungen und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen aufgestellt worden. Solche Nutzungen sind im Geltungsbereich derzeit nicht mehr vorhanden und auch zukünftig nicht zu erwarten. Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 31 wurde daher im Januar 2018 vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschlossen. In der Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans ist der Sachverhalt ausführlich dargestellt und zusammengefasst. "
Die Aufhebung eines Bebauungsplans komme zwar nicht häufig vor, das Verfahren richte sich allerdings nach derselben Vorgehensweise wie die Aufstellung und sei im Baugesetzbuch geregelt, so die Verwaltung.
In diesem Zusammenhang habe bis zum 24. Juli die frühzeitige Bürgerbeteiligung stattgefunden. Allen Bürger und Institutionen standen die Unterlagen während der Dienststunden im Rathaus zur Einsicht zur Verfügungeinzusehen und Anregungen vorzubringen.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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