Hilden erhöht Steuer für Grundbesitzer

Grundbesitzer in Hilden müssen mehr Steuern zahlen.

Die Hildener Stadtkasse leidet unter den steigenden Mehrbelastungen. Deshalb sind Sparmaßnahmen notwendig. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Hilden am 16. März 2016 eine Haushaltssatzung beschlossen, die eine Erhöhung der Steuern für Grundbesitzer rückwirkend zum 1. Januar 2016 vorsieht. „Das ist einer von vielen Schritten, um den städtischen Haushalt langfristig auszugleichen“, erklärt Kämmerer Heinrich Klausgrete.

Die Erhöhung betrifft sowohl die Grundsteuer A, Land- und Forstwirtschaftsflächen, als auch die Grundsteuer B, bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Während für erstere statt 190 zukünftig 240 v.H. fällig werden, sind es für die Grundsteuer B 480 statt 380 v.H.

Die entsprechenden Änderungsbescheide verschickt das Amt für Finanzservice der Stadt Hilden am Freitag, dem 29.04.2016, an die Grundsteuerpflichtigen. Letztere wurden bereits mit den Abgabenbescheiden Anfang des Jahres auf die geplante und inzwischen beschlossene Grundsteuererhöhung aufmerksam gemacht.

"Dem Gesetz nach zulässig"

Gemäß § 25 Grundsteuergesetz ist die Grundsteuererhöhung nachträglich zum 01.01. eines Kalenderjahres möglich, sofern der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes bis zum 30.06. eines Kalenderjahres gefasst wird. „Bei Steuern handelt es sich um reine Geldleistungen“, erläutert Heinrich Klausgrete. „Sie setzen keine Gegenleistung seitens der Stadt voraus, wie zum Beispiel die Müllgebühr.“ Des Weiteren spielen für die Höhe der Steuer die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Eigentümers sowie der Ertrag, den ein Grundstück beziehungsweise Gebäude durch Vermietung oder Leerstand abwirft, keine Rolle.

„Die rückwirkende Anpassung des Hebesatzes ist dem Gesetz nach zulässig“, fasst Kämmerer Klausgrete zusammen. Das gelte auch für den Ausgleich des Haushalts durch die geplanten Mehreinnahmen. „Vor diesem Hintergrund eingelegte Widersprüche wird das Amt für Finanzservice daher zurückweisen, auch wenn sie form- und fristgerecht eingelegt werden“, unterstreicht Klausgrete abschließend.

Autor:

Lokalkompass Hilden aus Hilden

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