Stadt stellt Wahlbenachrichtigungen in Kürze zu

Klaus Helmer (l.) und Rainer Augsburg vom Wahlamt. Foto: Stadt
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Im Rathaus laufen die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 24. September auf Hochtouren. Das Wahlamt-Team hat die ersten Wahlhelferhelfer einberufen und das Wählerverzeichnis aufgestellt. In den nächsten Tagen werden den Bürgern die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. 42.961 Einwohner aus Hilden sind wahlberechtigt, darunter sind 1.900 Erstwähler.

Letzter Zustelltermin für die Benachrichtigung ist der 3. September. „Wer bis dahin keine Post von der Stadt erhalten hat, kann sich bis zum 8. September beim Wahlamt melden“, erklärt Wahlamtsleiter Klaus Helmer.
Das Wahlamt ist ab 21. August im Rathaus im Raum 100, aber auch per E-Mail an wahlamt@hilden.de oder unter Tel. 02103/72-112 oder 113 erreichbar. Öffnungszeiten: montags bis mittwochs, 8 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags ab 8 bis 12 Uhr (22. September bis 18 Uhr) sowie an den Samstagen 2. und 16. September von 9 bis 12 Uhr. Am 24. September haben die 32 Wahllokale in Hilden jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In der Wahlbenachrichtigung steht unter anderem die Anschrift des zugeteilten Wahlraums.
Alternativ kann jeder vorab im Wahlamt oder postalisch per „Brief“ wählen. Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, müssen Interessierte zuerst einen entsprechenden Wahlscheinantrag stellen. Das ist auf drei Wegen möglich: per Postversand (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos), unter www.hilden.de/briefwahl oder
im Wahlamt im Rathaus, Raum 100. Der Antrag muss bis 22. September, 18 Uhr, im Wahlamt eingegangen sein. Soll eine andere Person in Vertretung die Briefwahlunterlagen abholen, braucht diese die schriftliche Vollmacht.
Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen kann mit dem Wahlschein bis zum Wahlsonntag gewählt werden. Persönlich ist das bis 22. September im Wahlamt und am 24. September in einem der 32 Wahllokale möglich.
Das Verschicken der Briefwahlunterlagen per Post birgt ein gewisses Risiko. „Ich empfehle, den Wahlschein spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, 21. September, abzusenden“, betont Klaus Helmer.

Autor:

Michael Köster aus Essen-Borbeck

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