Projekt Innenstadt: Frische Farbe fürs Haus

Abgrenzung des festgelegten Stadtumbaugebiets. | Foto: Kartengrundlage: Kreis Mettmann
  • Abgrenzung des festgelegten Stadtumbaugebiets.
  • Foto: Kartengrundlage: Kreis Mettmann
  • hochgeladen von Lokalkompass Hilden

Fünf Fördergesuche sind bei der Stadtverwaltung Hilden bereits eingegangen; vier sind bewilligt. Auch für 2016 gibt es noch Zuschüsse. Sowohl Eigentümerinnen und Erbbauberechtige als auch Mieter können Anträge einreichen, wenn sie eine Hausfassade in der Innenstadt renovieren möchten. Bedingung ist, dass die Maßnahme zum Zeitpunkt der Förderzusage nicht beauftragt oder begonnen wurde. Projekte, die dieses Jahr bewilligt werden, können auch im nächsten Jahr ausgeführt werden.

Win-win-Situation

Bei der Investition handelt es sich um eine klassische Win-win-Situation: „Die Eigentümer steigern durch ihr privates Engagement den Wert ihrer Immobilie sowie die Vermietungschancen und tragen nebenbei auch zur Verschönerung der Innenstadt bei“, erklärt Silke de Roode vom Projektmanagement Projekt Innenstadt.

Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen wie Verputzen, Reinigen und Streichen, der Rückbau von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung ursprünglicher Fassaden mit ihren Putz- und Fenstergliederungen.

„Bis zum Jahr 2019 stehen jährlich 38.000 Euro zur Verfügung; je Sanierung bis zu 10.000 Euro“, erläutert de Roode. „Diese Chance sollte man nutzen!“ Die Fördersumme setzt sich aus Geldern des Landes NRW und des Bundes sowie städtischen Eigenmitteln zusammen. Wer zuerst kommt, ma(h)lt zuerst.

Welche Gebäude besonders gute Aussichten auf eine Förderung haben sowie Informationen zu den Anforderungen und dem Antragsverfahren finden Interessierte unter hilden.de. Grundvoraussetzung ist, dass die Immobilie im Stadtumbaugebiet liegt. Folgende Straßen begrenzen den Bereich: die Berliner Straße im Norden der Innenstadt, Hochdahler Straße und Kirchhofstraße im Osten, im Süden die Straßen Am Kronengarten und Warrington-Platz und im Westen der Stadtpark und die Benrather Straße.

Ansprechpartner

Erster Ansprechpartner bei Fragen zu den Kriterien für eine förderfähige Fassadensanierung im Rathaus ist Lutz Groll: Telefon (02103) 72-416; lutz.groll@hilden.de.

Für die Betreuung der Anträge ist Christina Herzberg telefonisch unter (02103) 72-412 oder per E-Mail an christina.herzberg@hilden.de zu erreichen. Fragen zum Thema Denkmalschutz beantwortet Karin Herzfeld telefonisch unter der Nummer (02103) 72428 oder per E-Mail an karin.herzfeld@hilden.de.

Autor:

Lokalkompass Hilden aus Hilden

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.